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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-06-17

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-17

Wortprotokoll

Ich glaube, die meisten Äusserungen sind gemacht und die meisten Fragen gestellt worden. Ich erlaube mir trotzdem, noch drei Fragen an die Frau Bundesrätin anzufügen. Kollege Schwaller ist ja in dieser Frage mit seiner Motion bereits im März tätig geworden, und sie hat inzwischen eine neue Aktualität erlangt.

Meine erste Frage ist folgende: Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es eine bundesrechtliche Vereinheitlichung dieser Frage braucht? Das ist mir aus seiner Antwort nicht ganz klar geworden. Es geht also um die Frage, ob Bussen für rechtswidriges Verhalten abzugsfähig sind: Ist der Bundesrat der Meinung, dass es eine geeignete Basis für den Steuerwettbewerb in der Schweiz sei, dass die Kantone unterschiedliche Regelungen für die Abzugsfähigkeit von rechtswidrigen Bussen getroffen haben? Das zielt eigentlich auf den Sachverhalt ab, dass meines Wissens zumindest im Kanton Zürich ein grösserer Fall hängig ist. Die Zürcher Behörden, die erste und zweite Instanz, haben diesbezüglich unterschiedlich entschieden. Es ist mir nicht bekannt, ob der Fall im Moment höchstrichterlich hängig ist oder nicht, aber jedenfalls ist das Thema heute strittig. Wie sieht der Bundesrat diese bundesrechtliche Vereinheitlichung, namentlich auch vor dem Hintergrund seiner Ziffer 2 in der Beantwortung der Interpellation Schwaller? Er führt dort aus, es gebe zwar kein konkretes Gesetzgebungsprojekt, im Bericht werde dann aber aufgezeigt werden, wie eine einheitliche steuerliche Behandlung sichergestellt werden könne. Es ist mir rechtlich nicht ganz klar, wie er sich das vorstellt.

Die zweite Frage ist folgende: Worauf könnte oder wird sich ein solches Gesetzgebungsprojekt beziehen? Kann man diejenigen möglichen Sanktionen, von denen wir jetzt sprechen, damit es schnell geht, auf den - sagen wir einmal - Finanzbereich beschränken? Ausgangspunkt sind einmal die amerikanischen Strafen. Inzwischen zeichnen sich auch sehr hohe europäische Bussen im Rahmen von Devisenmanipulationen und anderen Indexmanipulationen ab. Die englische Finanzpresse hat dieses Wochenende von einem Bussenvolumen von insgesamt 100 Milliarden Dollar geschrieben; das sind doch recht erhebliche Beträge, von denen möglicherweise auch Schweizer Institute betroffen sein könnten. Beschränkt man eine Regelung auf diesen Bereich, oder denkt man an eine Ausdehnung auf Bussen für rechtswidriges Verhalten generell, also auch auf Bussen im Korruptionsbereich oder in anderen Bereichen?

Die dritte Frage ist folgende: Wird der Bundesrat zwischen Delikten nach schweizerischem Recht und Delikten nach ausländischem Recht differenzieren? Und wenn differenziert wird, wie nimmt man das ausländische Recht auseinander? Das Recht und das Strafrecht von anderen Ländern sind in der Schweiz nicht gleich anerkannt und nicht von der gleichen Strafwürdigkeit. Kann man bei dieser einheitlichen Regelung die unterschiedliche Strafwürdigkeit berücksichtigen oder nicht?