Fetz Anita · Ständerat · 2014-06-17
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-17
Wortprotokoll
Ich danke Kollege Schwaller für diese Interpellation. Sie kommt just in time; das ist sehr gut, so können wir uns hier rechtzeitig über das Thema unterhalten.
Ich denke, wir sind uns alle einig: Bussen aufgrund rechtswidrigen Verhaltens sind nach gesundem Menschenverstand beim geschäftsmässig begründeten Aufwand nicht abzugsfähig und sollen es nicht sein. Ich gehe einmal davon aus, dass die Juristerei am Ende des Tages auch zu diesem Schluss kommt. Ich gehe auch davon aus, dass diese Auffassung parteiübergreifend geteilt wird. Denn wir können den Leuten nicht erklären, warum ihre Parkbussen nicht abziehbar sind, Milliardenbussen aber schon. Es ist mir wichtig, hier auch zuhanden der Banken zu betonen, dass sich [PAGE 605] der Bund und viele Kantone an diese Auslegung der gesetzlichen Grundlagen halten. Bussen für rechtswidriges Verhalten sind nicht abzugsfähig, dies auch im Wissen darum, dass im Nationalrat eine Motion (13.3469) abgelehnt worden ist.
Es handelt sich hier ja um Interpretationen. Ich habe gelernt, dass Interpretationstürchen in gesetzlichen Vorlagen meistens zu epischen juristischen Interpretationen führen, von solchem Juristenfutter lebt die Branche ja auch. In diesem Fall wird das wahrscheinlich auch geklärt werden. Denn meines Wissens ist auf dem gerichtlichen Weg ein Fall unterwegs. Ich begrüsse es, wenn diese Sache geklärt wird, und ich begrüsse es, dass der Bundesrat auch in seinen Stellungnahmen zu anderen Vorstössen in dieser Sache ausdrücklich festgehalten hat, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung und viele Kantone diese Abzüge nicht für rechtlich zulässig halten. Ich begrüsse auch, dass der Bundesrat in seinem Bericht prüfen will, was da noch für Handlungsoptionen bestehen. Ich bin wie Kollege Graber der Meinung, dass man uns gleich in einer Botschaft Gesetzesgrundlagen präsentieren kann.
Vielleicht könnten sich noch andere Gruppen dazu äussern, dann wäre die Sache geritzt, denn eines ist für mich klar: Handlungsbedarf gibt es auf jeden Fall beim Steuerharmonisierungsgesetz. Es kann ja nicht sein, dass sich gewisse Kantone in dieser Frage anders verhalten - offenbar ist das aber so -, das heisst, dass sie Bussen für rechtswidriges Verhalten als abzugsfähig zulassen. Ich meine, das ist ja nichts anderes, als dass diese Bussen auf Kosten der Steuerzahler bewältigt werden. Es ist dann interessant zu hören, welche Kantone das sind. Da werden sich die Bürger und Bürgerinnen dieser Kantone auch fragen, ob da etwas nicht stimmt.
Ich glaube, es ist angezeigt, dass der Bundesrat schnell handelt. Ich habe übrigens weniger Vorbehalte gegenüber dem Bundesrat; offen gesagt, habe ich vielmehr ein Fragezeichen zur überwältigenden Mehrheitsfähigkeit am Tag X, wenn allenfalls eine Botschaft des Bundesrates vorliegt. Ich kann mir jetzt schon vorstellen, wie dann die Banken wieder zu jammern beginnen und jeder Parlamentarier von seiner Raiffeisenbank, seiner Kantonalbank, seiner Grossbank, seiner Regionalbank usw. wieder bearbeitet wird. Plötzlich werden dann die Wettbewerbsfähigkeit und eventuell der Föderalismus als Gegenargumente aufgeführt - ich höre das ja bereits! Aber noch glaube ich Ihnen, dass Sie dann an Ihrer Meinung festhalten und auch die entsprechende Gesetzesgrundlage durchbringen - nicht nur hier, sondern auch im Schwesterrat.