Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-10
Wortprotokoll
Wir im Bundesrat nehmen diese Problematik selbstverständlich sehr ernst. Wir haben mit verschiedenen Bundesämtern auch vertiefte Abklärungen gemacht, wie man dieser Problematik begegnen kann; das ist Ihnen ja bekannt. Wir sagen Folgendes: Die Daten aus dem Online-Meldeverfahren eignen sich eben nicht besonders gut, um bezugssteuerpflichtige Personen zu identifizieren, und um diese geht es hier eigentlich. Aus diesen Daten kann man nämlich gar nicht eindeutig ersehen, wer nun wirklich die Leistung bezieht. Wir sind daher der Auffassung, dass sich die Daten aus dem Meldeverfahren zum besseren Vollzug der Bezugsteuer nicht eignen.
Wir prüfen jetzt umfassend, wie die Daten aus dem Meldeverfahren für den Vollzug der Steuerpflicht ausländischer Unternehmer verwendet werden könnten, indem wir einfach versuchen, auf diesem Weg möglichst viele Informationen zu finden. Eine geplante Massnahme wird dabei sein, für die Befreiung von der Steuerpflicht nicht mehr auf den Umsatz im Inland abzustellen - das haben wir heute -, sondern auf einen Umsatz von 100 000 Franken weltweit abzustellen; das bringt dann auch entsprechende Verbesserungen. Die Bezugsteuer soll subsidiär auch nach unseren Vorschlägen oder Abklärungen weiterhin Anwendung finden.
Schlussfolgerung aus dem Ganzen: Wir sind der Auffassung, dass die Daten aus dem Meldeverfahren für den Vollzug der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen besser geeignet sind, also besser verwertet, besser nutzbar gemacht werden können als für die Bezugsteuer - und die Motion zielt auf die Bezugsteuer.
Jetzt hat Herr Ständerat Engler gesagt, der Bundesrat könne dann ohnehin das machen, was er als richtig erachte. Das stimmt materiell möglicherweise schon, formell aber einfach nicht, weil die Motion klar auf die Bezugsteuer ausgerichtet ist. Aber wenn Sie den Auftrag so verstehen, dass wir Ihnen einen vernünftigen Vorschlag machen, wie man dieses Problem auch unter dem Titel des Mehrwertsteuerrechts anpacken und zielführend zum Abschluss bringen kann, bin ich einverstanden. Ich will auch keine Abstimmung, ich möchte das hier nur so gesagt haben.