Imoberdorf René · Ständerat · 2013-12-10
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Zuerst zwei, drei Worte zur Ausgangslage: Dass das Problem der Spurenstoffe durch die Einrichtung einer zusätzlichen Behandlungsstufe bestimmter Abwasserreinigungsanlagen gelöst werden muss, ist unbestritten - vorausgesetzt, die entsprechende Finanzierung ist gesichert. Das hat sich auch in der Vernehmlassung gezeigt. Der gezielten Optimierung einzelner Abwasserreinigungsanlagen zur Elimination von Spurenstoffen steht jedoch der Umstand entgegen, dass sich die bestehenden Anlagen in ihren technischen Merkmalen unterscheiden, und zwar je nach den Anforderungen, die in der Region, wo sie stehen, gelten. Mit der vorliegenden Form des Entwurfes werden die etwa 30 Abwasserreinigungsanlagen in der Romandie, die Mikroverunreinigungen behandeln müssen, stark benachteiligt.
Warum diese Benachteiligung der Kläranlagen in der Westschweiz? Damit die Abwasserreinigungsanlagen in der Lage sind, Mikroverunreinigungen optimal und einigermassen kostenverträglich zu behandeln, sollten sie zunächst einmal für die Nitrifikation bzw. Denitrifikation eingerichtet werden. Ich spreche in der Folge der Einfachheit halber nur mehr von Stickstoffbehandlung oder von biologischer Reinigungsstufe. Wie der Kommissionssprecher bereits sagte, hat der Bund die Stickstoffbehandlung, also die biologische Reinigungsstufe, bis 1997 zu 20 bis 40 Prozent subventioniert. Zwar wurde die Abschaffung dieser Bundessubvention rechtzeitig angekündigt, aber die Westschweizer Kantone verzichteten darauf, für den Erhalt von Subventionen Projekte zu lancieren. Warum dies? Die meisten Grosskläranlagen in der Romandie waren gesetzlich gar nie zu einer Stickstoffbehandlung verpflichtet, da ihre Wasserleitungen letztlich stets in einen See münden und die gesetzlichen Grenzwerte durch die hohe Verdünnung auch ohne Stickstoffbehandlung eingehalten werden können. Dadurch hat der Bund Subventionen eingespart.
Die Stickstoffbehandlung in den Kläranlagen war und ist aber zum Schutz der Nordsee notwendig; die Subventionierung durch den Bund wurde eingerichtet, damit ein entsprechendes internationales Übereinkommen eingehalten werden kann.
Diese Kläranlagen verfügen also heute über eine biologische Reinigungsstufe, die vom Bund subventioniert wurde. Die Kläranlagen der Romandie befinden sich aber im Einzugsgebiet der Rhone oder an Zuflüssen zu grossen Seen und haben darum nie von solchen Subventionen profitiert. Sie sollen nun auf eigene Kosten die Stickstoffbehandlung einführen, damit die nun verlangte Eliminierung der Spurenstoffe optimal und einigermassen kostenverträglich möglich ist.
Ich möchte nun ein paar Bemerkungen zu Argumenten der Mehrheit machen, die sich gegen eine Subventionierung der Anlagen für die Stickstoffbehandlung ausspricht:
1. Der Antrag der Minderheit betrifft klar ein Thema, das Gegenstand der Gesetzesrevision ist, weil die Stickstoffbehandlung vom Bafu als Voraussetzung für die Behandlung von Mikroverunreinigungen empfohlen wird.
2. Die Wiedereinführung dieser Subvention würde keine Ungleichbehandlung darstellen. Es stimmt zwar, dass die Stickstoffbehandlung seit 1997 nicht mehr vom Bund subventioniert wird, doch das Argument, die beantragte Abänderung des Entwurfes führe zu einer Ungleichbehandlung, ist nicht zutreffend. Vielmehr würde die Abänderung zu einer Wiederherstellung der Gleichbehandlung führen, nämlich jener Mehrheit der Kläranlagen, die sich die Stickstoffbehandlung subventionieren lassen konnte, und jener Kläranlagen, die diese Finanzierung nun aufgrund der neuen Bestimmungen über die Mikroverunreinigungen nachzuholen haben.
Benachteiligt würden einzig jene Kläranlagen, die zwischen 1997 und heute eine Stickstoffbehandlung eingerichtet [PAGE 1105] haben. Dabei handelt es sich aber nur um eine kleine Anzahl von Anlagen. Solche gibt es auch in der Westschweiz, z. B. in Martinach. Der Gesetzentwurf in der vom Bundesrat vorgelegten Form bringt eine offensichtliche Ungleichbehandlung von etwa 30 Abwasserreinigungsanlagen der Romandie mit sich, denn diese Abwasserreinigungsanlagen wurden nicht subventioniert, weil sie gemäss derzeit geltendem Gewässerschutzgesetz gar nicht zur Stickstoffbehandlung verpflichtet waren. Das habe ich eingangs schon dargelegt: Die Abänderung gemäss Minderheit will den Status quo ante wiederherstellen, sodass die Abwasserreinigungsanlagen, die neuerdings mit einer Stickstoffbehandlung ausgestattet werden müssen, um Mikroverunreinigungen zu eliminieren, nach wie vor mit Bundessubventionen rechnen dürfen. Somit wird eine faire Subventionierung für alle Abwasserreinigungsanlagen, die Mikroverunreinigungen zu behandeln haben, ermöglicht.
3. Das Argument der Mehrheit, die Stickstoffbehandlung sei keine Grundvoraussetzung für die Eliminierung von Mikroverunreinigungen, ist nur teilweise richtig. Rein technisch, das muss man zugeben, kann die zusätzliche Behandlungsstufe zur Eliminierung von Spurenstoffen auch ohne vorgängige Stickstoffbehandlung eingerichtet werden. Doch das Bafu empfiehlt, eine Behandlung der Mikroverunreinigungen erst vorzunehmen, nachdem eine weitgehende biologische Reinigung stattgefunden hat. Sinn dieser Empfehlung ist es, die durch den Chemikalienbedarf entstehenden Betriebskosten zu senken und einen übermässigen Energieverbrauch zu verhindern. Die Empfehlung des Bafu für eine vorgängig vorzunehmende Stickstoffbehandlung ist ganz im Sinne von Artikel 10 des Gewässerschutzgesetzes, der verlangt, dass die Kantone für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sorgen.
Noch einmal: Es mag wohl stimmen, dass die Eliminierung von Mikroverunreinigungen ohne vorgängige biologische Reinigungsstufe möglich ist, doch entstünden dadurch wesentlich höhere Behandlungskosten. Eine solche Vorgehensweise stünde im Widerspruch zu den Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes, den Empfehlungen des Bafu und den energiepolitischen Zielen des Bundesrates. Daher sollte man konsequent sein und nur Anlagen zur Behandlung von Mikroverunreinigungen errichten, die allen Empfehlungen für den Umwelt- und Energiebereich entsprechen. Also sind die Anlagen vom Bund auf allen Behandlungsstufen - Stickstoff und Mikroverunreinigungen - zu subventionieren.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.