preparatory:AB 17292
Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-06
Wortprotokoll
Ich muss Sie bitten, diesen offenbar gut gemeinten Antrag abzulehnen, zuerst aus formellen Gründen, aber Sie werden es sehen, auch aus materiellen.
Warum aus formellen Gründen? Hier handelt es sich um einen typischen politischen Unterzug, er hat in der Subkommission der Finanzkommission begonnen.
Die Finanzkommission ist immerhin so clever gewesen, dass sie sich nicht dazu hergegeben hat, diesen Antrag weiterzuleiten. Deshalb haben wir jetzt einen Einzelantrag, der nichts anderes macht, als nur die Berufsbildungspolitik in den Fokus zu nehmen, und die Forstpolitik schlicht und einfach vergisst. Offenbar aus Unkenntnis nimmt man in Kauf, einen Grundpfeiler der Forstpolitik zu erschüttern, nämlich die Ausbildung im Zusammenhang mit dem Wald. Ohne Konsultation der zuständigen Kommissionen des Parlamentes, ohne Konsultation der Eidgenössischen Forstdirektion und ohne - ich sage das hier bewusst - offizielle Konsultation des BBT. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass am 15. Februar 2001, vor etwa zehn Monaten, eine Vereinbarung zwischen BBT und Eidgenössischer Forstdirektion unterschrieben worden ist, in der die Zusammenarbeit sauber geregelt wird. So weit das Formelle; das würde schon genügen. Wir haben schon einige Anträge abgelehnt, weil wir gesagt haben, es dürfe nicht sein, über die Hintertür des Berufsbildungsgesetzes irgendetwas in die Gesetzgebung hineinzumogeln.
Nun aber zum Materiellen: Der Antragsteller irrt, wenn er sagt, die Forstberufe unterlägen nicht dem Berufsbildungsgesetz - sie unterliegen ihm sehr wohl. Jetzt kommt das grosse Aber: Forstpolitik in diesem Land ist halt zu einem ganz wesentlichen Teil Staatspolitik, weil die Wälder nicht vor allem dem Bund, aber sehr oft den Gemeinden gehören, zum Teil auch den Kantonen. Die Träger der forstlichen Ausbildung sind die Kantone, eben im Gegensatz zu den meisten anderen Berufen, auch im Gegensatz zu den Landwirtschaftsberufen, wo es private Organisationen, Berufsverbände sind. Wir haben zwei forstliche Ausbildungszentren in unserem Land, beide werden durch Konkordate der Kantone getragen. Die Arbeitsteilung zwischen BBT und Forstdirektion ist in einer Vereinbarung von diesem Jahr sauber geregelt.
Ich komme zu Artikel 30. Zu diesem Artikel hat der Antragsteller sozusagen nicht gesprochen, er hat keine Begründung abgegeben. Es wird dort schlicht und einfach über das Berufsbildungsgesetz die Pflicht der Kantone, Waldarbeiter auszubilden, gestrichen.
Die Folgen kann man sich ohne weiteres auch katastrophal vorstellen - volkswirtschaftlich katastrophal. Wer sind denn diese Waldarbeiter? Das ist ein technischer Begriff in der Gesetzgebung und steht für all jene, die keine forstliche Berufsausbildung haben und vor allem während des Winters im Wald arbeiten. Genau diese Gruppe braucht vermehrt Ausbildung in Forsttechnik, im Holzschlagen und in der Arbeitssicherheit. Bei diesen Berufen ist die Unfallgefahr um Faktoren grösser als bei den Berufen der ausgebildeten Forstleute. Genau hier will man die Pflicht der Kantone streichen.
Ich muss Ihnen sagen: Ich kann es nicht verstehen, dass der Antrag vom Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes kommt, denn diese Waldarbeiter sind zu einem wesentlichen Teil Bauern, die sich im Winter ein Nebeneinkommen im Wald verdienen.
Ich muss Sie also eindringlich bitten, hier nicht im Hauruckverfahren einen Entscheid zu fällen, der eigentlich unabsehbare volkswirtschaftliche Folgen hätte. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Wir würden in eine falsche Richtung gehen, ohne die Betroffenen konsultiert zu haben.