Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-12-10
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Worum geht es? Die vorliegende Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes verfolgt das Kernziel, die schädlichen Spurenelemente, also Substanzen von Medikamenten, Hormonen, Bioziden, Kosmetika oder Pestiziden, zu eliminieren. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, denn die aktuelle Konzentration einiger organischer Spurenstoffe beeinträchtigt die Fischgesundheit und gefährdet die Fortpflanzung der Fische sowie andere Lebewesen im Bereich der Wasserfauna und -flora. Auch die Trinkwasserressourcen können durch Einträge von Mikroverunreinigungen Schaden nehmen.
Auf diese Situation wurde durch Massnahmen bei ausgewählten zentralen Abwasserreinigungsanlagen reagiert. Zur Verankerung dieser Massnahmen in der Gesetzgebung wurde von Ende 2009 bis April 2010 vom UVEK eine Anhörung zur Änderung der Gewässerschutzverordnung durchgeführt. Dabei anerkannten über achtzig Angehörte, dass das Problem der Mikroverunreinigungen über einen Ausbau ausgewählter Abwasserreinigungsanlagen gelöst werden muss. Die zentrale Forderung der Kantone und weiterer betroffener Kreise war verständlicherweise, dass für den geplanten Ausbau eine gesamtschweizerische und möglichst verursachergerechte Finanzierungslösung gefunden werden solle. Aufgrund dieser Forderung beschloss unsere UREK im August gleichen Jahres die Kommissionsmotion 10.3635, "Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser", welche sodann von unserem Rat in der Herbstsession 2010 und vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2011 angenommen wurde und die es heute nach der Zustimmung zum revidierten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer schliesslich abzuschreiben gilt.
Damit die Mikroverunreinigungen in ausreichendem Masse aus dem Wasser eliminiert werden können, müssen rund 100 der über 700 Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz speziell auf- und ausgerüstet werden. Um das realisieren zu können, ist eine entsprechende Finanzierung zwingend. Für die Investitionen in diese Abwasserreinigungsanlagen hat man vonseiten des zuständigen Departementes eine Studie über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten gemacht, die auch die Wirkung der zusätzlichen Reinigungsstufe zum Inhalt hatte. Entsprechend wurden als Finanzierungslösung sodann folgende Varianten geprüft: Es wurde eine Abgabe auf Produkten geprüft, die problematische Stoffe enthalten; sie hätte aber vollzugstechnisch einen unverhältnismässigen Aufwand zur Folge. Es wurde eine Variante zur Finanzierung aus Steuermitteln geprüft: Diese hätte jedoch keinen direkten Bezug zur Einleitung solcher organischer Spurenstoffe und würde deshalb nicht dem Verursacherprinzip entsprechen.
Schliesslich entschied man sich bei breiter Zustimmung seitens der Kantone, der Industrie, der Fachverbände und der Forschung für die Variante des Verursacherprinzips, was die angeschlossenen Einwohner, inklusive Gewerbe und Industrie, angeht. Diese Variante scheint punkto Verursachergerechtigkeit und Vollzugsaufwand die praktikabelste Lösung zu sein. Weil sich das Massnahmenpaket auf grosse Abwasserreinigungsanlagen und auf Abwasserreinigungsanlagen an Fliessgewässern mit einem hohen Anteil an gereinigtem Abwasser beschränkt, sind nur bestimmte, insbesondere dichtbesiedelte Regionen in der Schweiz betroffen, wo dementsprechend auch Mehrkosten für die Massnahmen anfallen. Hält man sich diese Variante vor Augen, müsste bei der geltenden Rechtslage die Bevölkerung in den betroffenen Regionen für diese Massnahmen aufkommen, obwohl letztlich alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes Verunreinigungen durch organische Spurenstoffe verursachen.
Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken und eine grössere Verursachergerechtigkeit sicherzustellen, soll eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe zur Finanzierung von Massnahmen bei Abwasserreinigungsanlagen eingeführt werden. Diese Abgabe würde vom Bund erhoben und wäre zeitlich befristet - nach aktuellen Berechnungen sollten bis 2040 alle betroffenen Anlagen saniert sein. Danach könnte die Abgabe ersatzlos gestrichen werden. Die Inhaber der Abwasserreinigungsanlagen würden die Abgabe ihrerseits dann ganz oder teilweise über die Abwassergebührenreglemente in den Gemeinden verrechnen. Der Bund gewährt aus der zu schaffenden Spezialfinanzierung Abgeltungen von 75 Prozent an die Erstellung und Beschaffung von entsprechenden Anlagen und Einrichtungen.
Die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen soll über die nächsten zwanzig Jahre stattfinden und wird voraussichtlich rund 1,2 Milliarden Schweizerfranken kosten. Dazu muss bei allen Abwasserreinigungsanlagen der Schweiz eine durchschnittliche Abgabe von jährlich höchstens 9 Franken pro angeschlossene Einwohnerin respektive angeschlossenen Einwohner erhoben werden. Durch die nun vorgeschlagene Änderung des Gewässerschutzgesetzes wird erstens die dazu notwendige Gesetzesgrundlage geschaffen und zweitens eine zweckgebundene Spezialfinanzierung initiiert, die den Ausbau ausgewählter Abwasserreinigungsanlagen erlaubt.
Die Minderheit Imoberdorf beantragt bei Artikel 61 zusätzlich zu den Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen auch Massnahmen zur Nitrifikation. Das heisst, sie fordert, die bakterielle Oxidation von Ammoniak zu Nitrat in den Abwasserreinigungsanlagen sei mit Bundesgeldern zu unterstützen. Zu dieser Minderheit werde ich mich dann in der Detailberatung nochmals äussern.
In der Gesamtabstimmung herrschte Einstimmigkeit. Ihre Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen, dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Schliesslich verlangt unsere Kommission auch einstimmig, die Motion 10.3635, "Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser", abzuschreiben.
Im Sinne dieser Ausführungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf das vorliegende Geschäft einzutreten.