Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25
Wortprotokoll
Die Minderheit Leutenegger Oberholzer beantragt, dass die Verjährungsfristen im Obligationenrecht und im Produktehaftpflichtrecht die gleichen sein sollen. Wenn man hier Einfachheit und Vereinheitlichung zum Ziel hat, dann ist das nichts als konsequent. Ich möchte Ihnen aber nur ein Argument nennen, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass man die Fristen nicht angleichen soll und somit die Verjährungsfrist im Produktehaftpflichtgesetz nicht verändern soll: Wir haben im Produktehaftpflichtgesetz freiwillig und mit Überzeugung im Rahmen des autonomen Nachvollzugs eine EU-kompatible Regelung übernommen. Nun möchten wir nicht unnötig vom EU-Recht, das uns allen sehr wichtig ist, abweichen.
Ich bitte Sie daher, die Mehrheit zu unterstützen.