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AB 172928

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich nehme Ihr Wort ernst und mache es kurz. Ich glaube auch, dass die Meinungen gemacht sind. Ich möchte einfach noch einmal daran erinnern, dass hier immer der Vereinheitlichung des Verjährungsrechts das Wort geredet wurde. Sie haben jetzt beschlossen, dass die absolute Verjährung zwanzig Jahre betragen soll. Es scheint der Minderheit klar, dass das auch für das Produktehaftpflichtgesetz gelten soll. Auch hier sind natürlich Folgeschäden bei Personen nicht auszuschliessen, ganz im Gegenteil. Frau Heim hat ja bei der Begründung ihrer parlamentarischen Initiative darauf hingewiesen. Ich will das jetzt nicht verlängern.

Ich möchte einfach zuhanden der SVP noch eine Bemerkung machen. Die Begründung in der Botschaft, warum man das Produktehaftpflichtgesetz nicht einbeziehen will, ist folgende: Es wurde darauf hingewiesen, dass das Produktehaftpflichtrecht die bewusste inhaltliche Übernahme einer EU-Richtlinie sei. Wir sind autonomer Gesetzgeber, wir müssen das nicht autonom nachvollziehen. Wir haben gesetzgeberischen Spielraum. Nutzen wir das für die Personen, die von Spätfolgen betroffen sind, aus. Vereinheitlichen wir das Haftpflichtrecht in der Frage der Verjährung.

Ich bitte Sie deshalb, im Gleichlauf mit den vorhergehenden Bestimmungen, einen Ablauf von jetzt natürlich zwanzig Jahren vorzusehen, nachdem Sie vorher entsprechend beschlossen haben. Das ist klar - es braucht hier eine Anpassung an die vorhergehenden Bestimmungen. Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen. Wie gesagt, die dreissig Jahre im Minderheitsantrag werden jetzt zu zwanzig Jahren nach dem Beschluss der Mehrheit dieses Rates.