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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-09-25

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer. Man kann allerdings sagen, dass er durch die absolute Verjährungsfrist von zwanzig Jahren etwas an Bedeutung verloren hat, weil er vor allem mit Bezug auf die Asbestopfer, auf die er sich ja bezieht, kaum neue Wirkung entfaltet. Gemäss den Schadenanwälten, die mit diesen Fällen betraut sind, handelt es sich um tausend bis zweitausend Fälle, die offen sind. Es ist darauf hingewiesen worden, dass das Bundesgericht auf den Gesetzgeber wartet. Es erwartet von uns, dass wir in Bezug auf die Fälle der Asbestopfer und vergleichbare Fälle eine Lösung finden. Vorhin ist mit Recht gesagt worden, in diesem Saal hier gelte das Prinzip "Der Gesetzgeber handelt, das Bundesgericht richtet" und nicht "Das Bundesgericht wird zum neuen Gesetzgeber in nichtgeregelten Verfahren". Das wollen Sie nie.

Damit wir aus dieser Zwickmühle herauskommen, hat Frau Leutenegger Oberholzer diesen richtigen und berechtigten Antrag formuliert. Natürlich kenne ich den Einwand dagegen: An sich sind in unserem Recht Rückwirkungsbestimmungen verpönt. Dieser Rechtsgrundsatz gilt. Hier sind wir aber in einer Zwickmühle, weil wir, vom Bundesgericht aufgefordert, diese rechtliche Lücke als Gesetzgeber füllen müssen. Frau Leutenegger Oberholzer hat mit Recht darauf hingewiesen, dass eigentlich niemand einen anderen Weg aufgezeigt hat, wie man diese Lücke sonst füllen könnte. Wenn der Ständerat eine bessere Lösung hat, umso besser. Aber wir müssen als Nationalrat jetzt zeigen, dass wir diese Lückenfüllung wollen, dass wir eine Übergangsregelung mit Bezug auf bestimmte Fälle wollen, auch wenn wir nicht einfach eine Lex specialis für bestimmte Fälle machen. Das Bundesgericht verlangt es von uns, also müssen wir handeln.