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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-09-25

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-09-25

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht der bereits erwähnte Basar los. Nun sind wohl einige Minderheitsanträge zurückgezogen worden, aber das ändert noch nichts an der Komplexität dieses Artikels. Die eben gehörten verschiedenen Äusserungen zu den Minderheitsanträgen zeigen, wie weit die Meinungen auseinandergehen.

Die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von heute zehn auf neu dreissig Jahre ist vor dem Hintergrund der Asbestfälle zu sehen. Trotz der Tragik dieser Schicksale ist darauf zu verzichten, die Unternehmen neu unter Generalverdacht zu stellen. Diese massive Ausweitung der Frist ist sehr problematisch für die Firmen. Die Wirtschaft muss für die Beweisführung bzw. für die Darstellung des Sachverhaltes die Akten über ihre Produkte, über ihre Projekte, über ihre Sachen, die sie liefert und herstellt, viel länger aufbewahren. Geschäftsbücher müssen heute gemäss OR zehn Jahre archiviert werden. Neu müssen alle Unternehmen, wenn es hier nach dem Entwurf des Bundesrates geht, ihre Archive verdreifachen. Bei so langen Fristen sind dann in später folgenden Prozessen oftmals Zeugen nicht mehr vorhanden. Gratis ist das alles nicht. Solche Kostenrisiken für allfällige Prozesse sind in die Preise einzurechnen. Das verteuert die Produkte, womit auch wiederum die Wettbewerbsfähigkeit sinkt.

Das Lösungskonzept, nach welchem die Verjährung erst dann beginnt, wenn der Geschädigte Kenntnis vom Schaden hat, ist problematisch. Die Unternehmen könnten so auch lange Zeit noch haftbar gemacht werden. Das Risiko wird eigentlich fast unberechenbar. Die verschiedenen Anträge auf dreissig, vierzig oder fünfzig Jahre zeigen schon, dass diese Frist total willkürlich ist. Wer sagt uns dann, nach welcher Dauer ein Problem eines heute gängigen Produktes wirklich auftaucht? Herr Stamm hat das Beispiel mit der Nanotechnologie erwähnt. Wissen wir, ob diese Technologie nicht in 35 oder 55 Jahren zu Problemen führen wird? Es ist eine eher willkürliche Zahl.

Die BDP-Fraktion wird im Sinne eines besseren Schutzes für Arbeitnehmende oder allfällige spätere Opfer hier der Minderheit IV (Markwalder) zustimmen, also für zwanzig Jahre stimmen, auch wenn wir wissen, dass wir mit dieser Lösung nicht das Ei des Kolumbus gefunden haben.