Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2014-09-25

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Die Grünliberalen werden auf dieses Gesetz eintreten. Frau Markwalder hat bei ihrem Votum ihre Interessen offengelegt und gesagt, dass sie bei einer Versicherung arbeite. Versicherungen können in der Folge dieses Gesetzes eventuell tangiert werden. Ich lege meine Interessenbindungen auch offen: Ich arbeite als Jurist beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, also in der Bauwirtschaft. Die Bauwirtschaft wird von diesem Gesetz wahrscheinlich ebenfalls betroffen sein. Ich bin aber vielleicht irgendwann einmal auch ein Patient in einem Spital und habe dann vielleicht ebenfalls meine liebe Mühe mit diesen Verjährungsfristen.

Ich bitte Sie, auf den Gesetzentwurf einzutreten, und zwar allein schon aus dem Grund, dass wir die relativen Verjährungsfristen für die Delikthaftung von einem Jahr auf drei Jahre verlängern können. Diese Frist von einem Jahr, die wir heute kennen, ist tatsächlich zu kurz. Die Verlängerung ist eigentlich unbestritten, sie gibt auch keine Probleme auf, weder bei den Versicherungen noch in der Bauwirtschaft, noch an einem anderen Ort unseres täglichen Lebens. Diese drei Jahre sind notwendig.

Worum geht es aber beim Rest? Eigentlich war ja gedacht, eine Harmonisierung des Verjährungsrechts herbeizuführen, so, wie das mein Kollege Stamm vorher gerade ausgeführt hat, und dieses wirklich komplizierte Gebiet der Verwirkungs- und Verjährungsfristen - relative und absolute Fristen, Fristbeginn und Fristenhemmung, Fristunterbrechung usw. - zu harmonisieren, sodass wir nachher alle vom selben reden. Das ist gescheitert, das werden wir auch nicht hinbekommen, das funktioniert nicht.

Was wir jetzt hier besprechen, sind die Änderungen im Obligationenrecht. Wir werden mit diesem Gesetz die Haftpflicht beispielsweise bei den Kantonen - also bei den öffentlichen Spitälern usw., die eigene Haftungsregeln haben - also nicht ändern; wir werden in diesem Bereich nichts verändern. Angestossen wurde die ganze Revision von den Asbestopfern. Es sind sehr bedauerliche Einzelschicksale, die dazu geführt haben, diese Fristen zu überdenken; wir haben es gehört. Wir wurden auch gerügt, weil es nach der heutigen Regel sein kann, dass die absolute Verjährung schon eingetreten ist, wenn der Schaden zum ersten Mal auftritt. Wir machen aber nicht Gesetze für die Vergangenheit, sondern wir legiferieren für die Zukunft. Ich bin der Meinung - es wurde auch schon gesagt -, dass wir im Bereich der Asbestopfer fast alles gemacht haben, was wir machen können. Wir haben dort nicht nur Versicherungslösungen, sondern wir haben auch Fondslösungen, die greifen.

Ursprünglich waren wir eigentlich der Meinung, dass wir mit der Verlängerung der Verjährung versuchen, einen Weg zu finden, der allen gerecht wird. Verjährungsfristen sind immer irgendwie willkürlich. Wir versuchen herauszufinden, welche Fristen für das Gros aller Fälle vernünftig, "handlebar" sind; das gilt nicht nur für die Schuldner, sondern auch für die Opfer, die irgendeinen Beweis erbringen müssen. Da gibt es ein Problem: Wenn Sie nach vierzig Jahren als Betroffener, als Geschädigter beweisen wollen, dass die Tätigkeit, die Sie vor vierzig Jahren an irgendeinem Ort ausgeübt haben, zu einer Erkrankung, die Sie nun haben, geführt hat, wird das wahnsinnig schwierig sein. Es wird unglaublich schwierig, wenn es noch länger geht, wenn es gar keine Verjährungsfrist mehr gibt. Wir werden immer älter, und wir arbeiten heute auch nicht mehr vierzig Jahre lang am selben Ort; mindestens das Gros der Berufstätigen wird sich im Berufsleben oder bei anderen Tätigkeiten immer wieder an anderen Orten aufhalten. Dasselbe gilt bei medizinischen Eingriffen: Es ist nach dreissig Jahren schwierig herauszufinden, welche der medizinischen Eingriffe bei einem Patienten tatsächlich schadenauslösend waren.

Die Grundidee, dass wir bei der Frist von zehn Jahren bleiben - gemäss dem ehemaligen Vorschlag Barazzone - und alles, was über zehn Jahre hinausgeht, mit einem Fonds abdecken, hat etwas Bestechendes. Zum einen haben wir eine klare Frist von zehn Jahren. Sie ist immer noch in den Köpfen drin, sie ist auch klar, und sie ist vor allen Dingen für die Wirtschaft auch versicherbar; die Wirtschaft kann dieses Risiko versichern. Zum andern haben wir dann noch einen kleinen Teil von allfällig Betroffenen. Wir müssen uns immer im Klaren darüber sein: Wenn wir die Fristen generell für alle verlängern, dann bedeutet das, dass dann auch alle entsprechend ihre Unterlagen aufbewahren müssen - für allfällige Schadenersatzforderungen halt eben jahrzehntelang. Die Erfahrung zeigt uns, dass nur ein kleiner Teil betroffen ist und tatsächlich Ansprüche geltend machen kann oder geltend macht. Damit ist die Idee, eine kurze, klare Frist von zehn Jahren und nachher eine Fondslösung vorzusehen, nicht nur bestechend, sondern wahrscheinlich auch gerecht. Bei aller Willkürlichkeit der Frist von zehn Jahren wäre das vernünftig gewesen.

Nun ist dieser Minderheitsantrag Barazzone leider zurückgezogen worden. Wir werden bei dieser Abstimmung grossmehrheitlich der Frist von zwanzig Jahren zustimmen. Allerdings wird es bei der GLP-Fraktion auch abweichende Meinungen geben; einzelne Mitglieder unserer Fraktion sind für eine Frist von dreissig Jahren.

Noch ein Wort zur Vorausschau, weil ich gesagt habe, dass wir für die Zukunft legiferieren wollen: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Umgang mit Nanopartikeln und anderen Stoffen geeignet ist, Gesundheitsschäden hervorzurufen, dann müssen wir das verbieten. Dann dürfen wir jetzt nicht sagen: "Macht einfach weiter so, wir verlängern die Verjährungsfristen für allfällige Opfer, falls dann da irgendetwas ist." Wenn wir aber der Meinung sind, dass wir mit diesen Nanopartikeln arbeiten können und nichts passiert, dann ist das ebenfalls ein Zeichen, und zwar an die Wirtschaft, die dann weiss, dass sie auch damit arbeiten darf und nicht befürchten muss, dass dies zu Schädigungen führt. Darum müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass jede Frist, die wir hier einführen, eben eine willkürliche Frist ist.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten - wie gesagt nur schon deshalb, weil wir die relative Verjährungsfrist von einem auf drei Jahre verlängern - und dann nachher in der Detailberatung bei der Frist von zwanzig Jahren zu bleiben.