Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09
Wortprotokoll
Mit der Stossrichtung dieser Motion kann sich der Bundesrat einverstanden erklären. Wir sind aber der Auffassung, dass die vorgeschlagene Lösung zu weit geht. Wir sind dabei, für das Parlament eine Gesetzesvorlage vorzubereiten, die Gafi-Vorlage; Sie werden sie im November oder Dezember zugestellt erhalten.
Die Parteien sollen nach dieser Gafi-Vorlage einen Liegenschaftskauf, wenn der Kaufpreis 100 000 Franken übersteigt, über einen Finanzintermediär und nach Geldwäschereigesetz abwickeln müssen. 100 000 Franken können also bar oder irgendwie bezahlt werden, aber ab 100 000 Franken muss es über einen Finanzintermediär geschehen, und der ist ja dann dem Geldwäschereigesetz unterstellt, muss sich also diesen Vorschriften unterziehen. Der neue Eigentümer darf ins Grundbuch nur eingetragen werden, wenn der Finanzintermediär bestätigt, dass die Zahlung gemäss den vorgeschriebenen Modalitäten erfolgt ist oder erfolgen wird; hier haben wir also eine Sicherheit eingebaut.
Wir sind der Auffassung, dass die Gafi-Vorlage Ihrem Anliegen Rechnung trägt, mit Ausnahme dieser Limite von 100 000 Franken, bei der wir der Auffassung sind, dass es verhältnismässig ist, wenn man diese noch bar oder in irgendeiner anderen Form bezahlen kann. Aber sonst, denke ich, gehen wir in Ihre Richtung.
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen, aber dann die Gafi-Vorlage zu unterstützen.