Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen auch hier die Ablehnung der Motion. Selbstverständlich anerkennen wir, dass es hier einen grossen Handlungsbedarf gibt. Darum haben wir auch die Verbesserungen, die mit der Motion angestrebt werden, an die Hand genommen: Der Anlegerschutz für Kleinkunden soll verbessert werden. Das EFD ist damit beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit dem EJPD und mit der Finma den Handlungsbedarf vertieft zu prüfen und einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten. Wir machen ein Finanzdienstleistungsgesetz, und in diesem Rahmen wird auch die Notwendigkeit zum Erlass von neuen, für den gesamten Finanzmarkt geltenden strafrechtlichen Bestimmungen untersucht. Der Handlungsbedarf ist also völlig unbestritten. Wir wollen die Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungsgesetz Ende 2013 oder Anfang 2014 eröffnen.
Die Einführung einer spezifischen Strafnorm, welche die Verleitung zur Spekulation allein und unabhängig vom Projekt Finanzdienstleistungsgesetz sanktioniert, lehnen wir indessen ab. Sie würde einer gesamthaften Betrachtungsweise der notwendigen Massnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes zuwiderlaufen. Wir haben bereits heute Bestimmungen im geltenden Recht, die der Verleitung zur Spekulation Einhalt gebieten wollen. Wir haben die privatrechtliche Sorgfalts- und Treuepflicht und aufsichtsrechtliche Verhaltenspflichten. Dann gibt es ja auch noch den Straftatbestand des Betrugs. Insgesamt haben wir heute also genügend Vorschriften, und im Rahmen des Finanzdienstleistungsgesetzes wollen wir dort, wo noch Handlungsbedarf besteht, diesem nachkommen.