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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-09-09

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-09

Wortprotokoll

Die Motion will, dass künftig auch die rückkaufsfähigen, durch Einmalprämien finanzierten Lebensversicherungen von Stempelabgaben befreit werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab mit der Begründung, die rückkaufsfähigen Lebensversicherungen seien gegenüber anderen Anlageformen der Säule 3b allzu stark privilegiert.

Wo liegt denn hier die allzu starke Privilegierung der rückkaufsfähigen Lebensversicherungen? Die Einmalprämie ist bekanntlich de facto steuerlich nicht abzugsfähig. Mit der Krankenkassenprämie wird der abzugsfähige Höchstbetrag für Versicherungsprämien im Normalfall bereits konsumiert. Deshalb ist es mehr als logisch, dass die Auszahlung der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen einkommenssteuerfrei ist und bleibt. Die Kapitalgewinne sind auch bei den Anlageformen der Säule 3b steuerfrei. Faktisch sind also die mit Einmalprämien finanzierten rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen gegenüber den Anlageformen der Säule 3b nicht so stark privilegiert, wie uns das der Bundesrat in seiner Stellungnahme weismachen will. Die Stempelabgabe zum Satz von 2,5 Prozent ist hier fehl am Platz.

Gerade bei selbstständigen Personen mit Unternehmergeist tritt vielfach der Fall ein, dass ein einmaliger bzw. nicht regelmässig anfallender Betrag an finanziellen Mitteln frei wird. Die Investition solcher Gelder in eine Lebensversicherung ist ein verantwortungsvoller Schritt und sollte nicht mit einer zusätzlichen Abgabe bestraft werden. Der Bundesrat selbst sagt, dass diese Abgabe stark verzerrend sei und dass er deren Abschaffung grundsätzlich befürworte. Das können Sie in der Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 2010 zur Motion 09.4270 lesen.

Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. Es ist eine Form der Altersvorsorge. Diese sollten wir nicht zusätzlich mit einer unnötigen Stempelabgabe belasten.