Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Der Bundesrat lehnt eine Regelung im Steuerrecht, wie sie vom Motionär vorgeschlagen wird, aus den folgenden Gründen ab: Es geht hier ja um Unternehmen, die ihre Buchhaltung in einer ausländischen Währung führen, weil sie ihre Haupttätigkeit im entsprechenden Währungsraum haben und ihre Investoren und Gläubiger sich mehrheitlich in jenem Raum befinden. Diese beurteilen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens in der funktionalen, ausländischen Währung. Die während des Jahres realisierten Währungsgewinne und -verluste werden aufgrund der Wechselkurse anderer Währungen - auch des Frankens - gegenüber der funktionalen Währung berechnet und auch verbucht. Dies führt auch zu unterschiedlichen Kursabsicherungen im Vergleich mit Unternehmen, die ihre Buchhaltung in Franken führen. Die angestrebte [PAGE 1252] Gleichbehandlung mit Unternehmen, die ihre Buchhaltung in Franken führen, ist nicht möglich, weil man Ungleiches ja nicht gleich behandeln kann.
Schweizerische Exportunternehmen - und das ist zu beachten - sind von der Rechtsprechung des Bundesgerichtes zu den Umrechnungsdifferenzen nicht betroffen, wenn sie ihre Buchhaltung in Franken führen. Alle können ihre Buchhaltung in Franken führen; dann sind sie von dieser Umrechnungsdifferenz nicht betroffen. Es ist die freie Wahl eines schweizerischen Unternehmens, seine Buchhaltung in einer ausländischen Währung zu führen. Wenn dann aber diese Wahl getroffen ist, ist das Unternehmen in steuerlicher Hinsicht auf den Jahresabschluss in der ausländischen Währung zu behaften; es liegt keine Diskriminierung vor, es ist die freie Wahl eines jeden Unternehmens.
Umrechnungsverluste in den Jahresabschlüssen von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in einer ausländischen Währung führen, sind kein Problem, das den Werkplatz Schweiz aufgrund der Frankenstärke bedroht. Es handelt sich vielmehr um die Konsequenz der richtigerweise freien Wahl, die Buchhaltung in der ausländischen funktionalen Währung zu führen. Das ist ein freier Entscheid eines Unternehmens.
Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf betreffend die Behandlung von Umrechnungsdifferenzen in den Jahresabschlüssen von Gesellschaften, die sich entschieden haben, ihre Buchhaltung in ausländischer Währung zu führen.