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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen Ablehnung dieser Motion. Frau Nationalrätin Schmid-Federer hat bereits auf die Stellungnahme des Bundesrates hingewiesen. Ich möchte noch einmal auf einen Teil davon eingehen, nicht auf die Verkomplizierung des Steuerrechts, aber ich möchte mindestens darauf hinweisen, dass sich heute nicht jede Tätigkeit für Telearbeit eignet. Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gerne Telearbeit [PAGE 1249] leisten würden, was aber mit der Aufgabe, die sie haben, nicht möglich ist. Es würde dann schon zu stossenden Ergebnissen führen, wenn diejenigen, die Telearbeit leisten könnten - wir unterstützen das an sich -, auch noch bei der Besteuerung Vorteile hätten. Es scheint sachlich nicht gerechtfertigt, eine unterschiedliche Besteuerung zu haben, je nachdem, wo der Arbeitsplatz ist. Von daher sind wir der Auffassung, dass diese Motion so nicht umgesetzt werden kann.

In der Verwaltung setzen wir uns sehr für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Das hat oberste Priorität. Wir haben auch verschiedene Massnahmen umgesetzt. Aber eine weitere Förderung, auch von Telearbeit, fällt nach Auffassung des Bundesrates in die Zuständigkeit der Sozialpartner.