Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2013-09-09
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, meine Motion "Förderung der Telearbeit durch steuerliche Anreize" anzunehmen.
Der Bundesrat erläutert in seiner Stellungnahme auf meine Motion seine Gründe, warum man nichts an die Förderung der Telearbeit beitragen will. Dabei besteht klar Handlungsbedarf:
1. Telearbeitsdienste verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, woran der Bundesrat denken sollte, wenn er, wie in der Fragestunde geschehen, bestätigt, dass er seinen Bericht zur Weiterentwicklung der Familienpolitik erstellt. Telearbeit bringt einen Nutzen für Wirtschaft und Familien, notabene ganz unabhängig vom Familienbild, das einzelne Exponenten haben mögen.
2. Telearbeit trägt zur Optimierung der Mobilität bei. Sie erlaubt es den Arbeitnehmenden, den Spitzenzeiten der Pendlerströme auszuweichen. Alleine schon deshalb sollte der Bundesrat an der Förderung der Telearbeit interessiert sein. Denn er ist ja der Ansicht, dass die Konzentration der Pendlerströme auf Spitzenzeiten ein Problem darstellt.
3. Telearbeit ermöglicht eine bessere Einsetzung der Arbeitskräfte. Sie dient damit einem flexiblen und effizienten Einsatz der Arbeitskräfte. Die Effizienz von Telearbeit ist in der Wirtschaft kaum mehr umstritten. Entgegen der Annahme des Bundesrates wirken sich die vorgeschlagenen Massnahmen auch zugunsten der Arbeitgeber aus. Sie fördern die Bereitschaft der Arbeitnehmer, dieses Arbeitsmodell anzuwenden.
Klar, nicht alle Unternehmen können im selben Ausmass Telearbeit einsetzen. Doch dies ist kein Argument dafür, die Hände in den Schoss zu legen. Kinderabzüge können ja auch nur dort geltend gemacht werden, wo überhaupt Kinder vorhanden sind. Das Argument der Rechtsungleichheit, das der Bundesrat anführt, zieht ebenfalls nicht. Was kann man also dagegen haben?
Der Bundesrat verneint die Effektivität steuerlicher Massnahmen. Er argumentiert mit der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, und er moniert, dass bereits heute Fixkosten abziehbar seien. Steuerliche Massnahmen halte ich aber grundsätzlich für wirkungsvoll im Zusammenhang mit Arbeit, Wirtschaft und Familie. Ich meine, wenn der Bundesrat schon davon spricht, allenfalls die Steuerabzüge für Wegkosten abzuschaffen, um die Mobilität zu verringern, dann wäre es wohl mindestens ebenso sinnvoll, wenn nicht sogar sinnvoller, steuerliche Massnahmen zur Optimierung der Mobilität ins Auge zu fassen. Das Argument der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gerät ins Wanken, wenn man durch Steuererleichterungen für ein bestimmtes Segment mehr Steuereinnahmen im Ganzen generieren kann. Das ist dann nämlich der Fall, wenn durch Telearbeit eine höhere Produktivität erreicht wird und dadurch mehr Steuerabgaben erlangt werden.
Es bleibt noch die angebliche Verkomplizierung des Steuerrechts durch unsichere Bemessungsgrundlagen für die Steuerreduktion. Dies wäre aber mit einem Pauschalabzug nicht der Fall, jedenfalls nicht mehr als bei anderen Pauschalabzügen. Sicher, hier weist der Bundesrat auf die Fixkosten hin, die schon heute abziehbar sind. Aber das gilt eigentlich nur für private Arbeitszimmer, also für die Heimarbeit. Telearbeit ist aber mehr als Home Office. Telearbeit ist auch die Möglichkeit, von unterwegs aus zu arbeiten. Wenn daneben nach wie vor ein Arbeitsplatz in der Firma besteht, um der Desintegration vorzubeugen, dann ist ein Abzug nach heutigem Recht nur sehr schwer durchsetzbar.
Mein Vorstoss trägt klar den Bedürfnissen der heutigen, modernen Arbeitswelt Rechnung. Telearbeit ist effizient, sie bringt Nutzen für Wirtschaft und Familie, und sie kann effektiv durch Steuermassnahmen gefördert werden.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.