Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09
Wortprotokoll
Wir haben ja schon verschiedentlich über diese Frage der Kinder- und Fremdbetreuungsabzüge diskutiert, und es steht fest oder kann nachgewiesen werden, dass sich die tatsächlichen Kosten pro Kind und Jahr in der Grössenordnung von 4800 bis 6000 Franken bewegen. Wir haben im DBG die Grenze oder die Abzugsmöglichkeit von 10 000 Franken, liegen also schon weit über dem Durchschnitt. Wir sind der Auffassung, dass es sich nicht rechtfertigt, hier noch weiter zu gehen, also auf 24 000 Franken. Das wäre weit über dem, was im Durchschnitt überhaupt abgezogen werden kann.
Ich möchte Sie also bitten, diese Motion abzulehnen.