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AB 173107

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-09

Wortprotokoll

Mit der parlamentarischen Initiative 10.449, "Schutz der Privatsphäre. Kein automatischer Informationsaustausch", vom 17. Juni 2010 verlangte die FDP-Liberale Fraktion, dass das Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen, das sich zum damaligen Zeitpunkt in Ausarbeitung befand, mit einer Bestimmung ergänzt werde, wonach der spontane und automatische Informationsaustausch mit Steuerbehörden des In- und Auslandes ausgeschlossen sei. Die Herausgabe von Bankdaten sei nur im individuellen Amtshilfeverfahren erlaubt.

Diese parlamentarische Initiative hatte in den Kommissionen eine wechselnde Geschichte; deswegen habe ich nochmals in Erinnerung gerufen, wann sie eingereicht worden ist. Am 18. Januar 2011 gab die WAK-NR mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Folge. Am 25. August 2011 gab ihr die WAK-SR mit 10 zu 2 Stimmen Folge. Am 21. Januar 2013 beauftragte die WAK-NR mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Verwaltung damit, einen Gesetzentwurf zur parlamentarischen Initiative auszuarbeiten. Im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzentwurfes beschloss die WAK-NR am 24. Juni 2013, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Wieso ist die WAK mit knapper Mehrheit zu diesem Entschluss gekommen? Die parlamentarische Initiative ist formalrechtlich überholt. Sie ist zu einem Zeitpunkt eingereicht worden, als das Amtshilfegesetz in Steuersachen noch nicht in Kraft war, sondern in Ausarbeitung. In der Zwischenzeit haben wir dieses Amtshilfegesetz beraten und gutgeheissen. Der Bundesrat hat dieses Gesetz auf den 1. Februar 2013 in Kraft gesetzt.

Das Gesetz sieht nun in Artikel 4 Absatz 1 vor, dass Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen geleistet wird. Damit sind sowohl der automatische als auch der spontane Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden im Gesetz explizit ausgeschlossen. Das wird auch aus den Materialien zum Amtshilfegesetz klar. Das Gesetz regelt die Amtshilfe zwischen den Staaten, gestützt auf die Doppelbesteuerungsabkommen oder Steuerinformationsabkommen zwischen den einzelnen Staaten. Auch hier wird in den Noten jeweils darauf hingewiesen, dass der spontane und der automatische Informationsaustausch ausgeschlossen sind. Um dem Anliegen der parlamentarischen Initiative Rechnung zu tragen, braucht es deshalb keine Ergänzung des Gesetzes.

Zudem wissen wir alle, dass die Standards des Informationsaustausches im Fluss sind. Der Bundesrat wird hier die Standards allenfalls neu definieren, aber nicht autonom beschliessen. Allfällige Änderungen kommen ins Parlament und müssen auf gesetzlicher Ebene geregelt werden. Damit ist klar, dass die Initiative sowohl inhaltlich als auch formell überholt ist. In der Kommission wurde vonseiten eines Kommissionsmitgliedes das schöne Bild gezeichnet, das ich hier wiedergeben möchte: Es wäre, als wollten wir ein Stoppsignal an einer Kreuzung installieren, die wir längst passiert haben, an der wir nie mehr vorbeikommen werden. Ich bitte Sie deshalb, mit der Mehrheit die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Eine starke Minderheit will an der parlamentarischen Initiative festhalten. Sie hat Angst, dass der spontane und der automatische Informationsaustausch via Interpretation von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens gleichsam durch die Hintertüre eingeführt werden könnten. Aber wie gesagt: Das ist ausgeschlossen, es ist völlig klar, dass allfällige Änderungen des Informationsaustausches einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.

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