Bosshard Walter · Nationalrat · 2001-12-10
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-10
Wortprotokoll
Die verdeckte Ermittlung ist ein Instrument der Polizei, das den Strafbehörden für schwierige Verfahren zur Verfügung stehen muss. Das ist eine Notwendigkeit; das wurde hier auch unterstrichen. Die FDP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Legiferierung in diesem Bereich - auch das wurde wiederholt betont - einer schwierigen Gratwanderung zwischen Grundrechtsschutz auf der einen und effizienter Strafverfolgung auf der anderen Seite gleichkommt.
Die Fraktion bejaht die Stossrichtung des Antrages der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates; dieser Antrag setzt gegenüber der bundesrätlichen Fassung der verdeckten Ermittlung tendenziell noch engere Schranken. Als wichtig erachten wir, dass eine verdeckte Ermittlung nur gegen schwere Straftaten angeordnet werden kann, die in einem restriktiven Deliktskatalog umschrieben sind. Als wichtig erachten wir seitens der FDP-Fraktion auch, dass das Gesetz für alle verdeckten Ermittlungen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene gelten soll und dass die verdeckte Ermittlung eine subsidiäre Massnahme sein muss, welche erst eingesetzt wird, wenn die herkömmlichen Instrumente nicht zum Ziel führen.
Die FDP-Fraktion bejaht einen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Auch wenn die verdeckte Ermittlung ein heikles Instrument ist und bleibt, muss man sich bewusst sein, dass man einer gewissen Art von Kriminalität nicht anders beikommen kann.
Die FDP-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus und lehnt den entsprechenden Minderheitsantrag ab. Sie stimmt im Übrigen allen Mehrheitsanträgen der Kommission zu und lehnt die Minderheitsanträge ab.