Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-09-09
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-09-09
Wortprotokoll
Der Grund für das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA ist folgender: Die USA sind nicht länger bereit hinzunehmen, dass Schweizer Finanzinstitute mit unversteuerten Geldern von US-Kunden, also US-Personen, arbeiten, wie es bis auf den heutigen Tag geschieht. Über Jahrzehnte hat die herrschende Politik die Banken darin unterstützt, nun ist aber offensichtlich das Ende der Fahnenstange erreicht.
Fatca arbeitet gegen Steuerhinterziehung, das entspricht der Politik von uns Grünen. Trotzdem haben wir grosse Vorbehalte gegenüber diesem Abkommen. Besonders problematisch sind drei Punkte: Fatca verlangt erstens die Übernahme von US-amerikanischem Recht auf Schweizer Boden, es beinhaltet zweitens eine dynamische Rechtsentwicklung, sodass einseitig vorgenommene Änderungen von der Schweiz übernommen werden müssten, und drittens gibt es für die Schweiz kein Informationsgegenrecht. Dieser dritte Mangel ist primär vom Bundesrat zu verantworten, er wollte dieses Gegenrecht gar nicht.
Trotz der grundsätzlichen Mängel der Vorlage ist die Fraktion der Grünen bereit, darauf einzutreten. Diese Bereitschaft ist verbunden mit der Hoffnung, dass unser Rückweisungsantrag durchkommt. Dieser beinhaltet den Auftrag an den Bundesrat, mit den USA ein Abkommen nach Modell 1 zu verhandeln, wie es für fast alle anderen Länder gilt. Zwar beugen sich auch die Abkommen nach Modell 1 dem Diktat der USA, sie sehen aber im Unterschied zu Modell 2 einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden und eine gewisse Gegenseitigkeit dieses Austausches vor. Wird der Rückweisungsantrag abgelehnt, stimmt die Fraktion der Grünen dem Fatca-Abkommen nicht zu.
In der Kommission traf unser Antrag auf viel Sympathie, aber auf keine Unterstützung. Die Gründe für die Sympathiebekundungen sehen wir so:
Erstens steuert die internationale Entwicklung auf den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden zu. Im Juli dieses Jahres hat die G-20 beschlossen, den Vorschlag der OECD für ein globales Modell für den multilateralen und bilateralen automatischen Informationsaustausch uneingeschränkt zu unterstützen; die OECD unterbreitet 2014 entsprechende Vorschläge. So ist damit zu rechnen, dass Fatca und der automatische Informationsaustausch der OECD zeitnah zueinander in Kraft treten.
Zweitens haben die USA den Termin für die Inkraftsetzung von Fatca vom 1. Januar 2014 auf den 1. Juli 2014 verschoben, und es ist nicht sicher, dass es dabei bleibt. Das bedeutet, dass mehr Zeit für Nachverhandlungen bliebe. Zu beachten ist aber auch, dass Fatca nicht von einem Tag auf den anderen, sondern in einem terminierten Prozess über mehrere Jahre eingeführt wird. Das unterstreicht, dass die Wirkungen von Fatca und der OECD-Lösung zeitlich eng beieinander liegen.
Drittens schliesslich hat der Bundesrat einen Strategiewechsel beschlossen und verschliesst sich einem automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden nicht mehr, insbesondere, wenn dieser globaler Standard wird. Auch das würde in unseren Augen dafür sprechen, auf Modell 1 zu setzen und nicht mit einem anderen Modell eine Parallelstruktur aufzubauen.
Würde das Parlament das Abkommen ablehnen, passierte den Finanzinstituten nichts Schwerwiegendes. Die Banken müssten sich bei den US-Behörden registrieren lassen. Damit könnten sie sich vor einschneidenden Folgen schützen. Einzuräumen ist, dass manche Privat- und die Sozialversicherungen, aber auch die nur in der Schweiz tätigen Banken nicht von Fatca entlastet wären. Beim Abwägen halten wir Grünen die Nachteile von Fatca gemäss Modell 2 aber für gravierender als die administrativen Unannehmlichkeiten, die sich für manche Institute aus dem Nichtzustandekommen des Abkommens ergäben.
Im Sinne der Ausführungen beantragen wir Ihnen, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.