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Müller Philipp · Nationalrat · 2013-09-09

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-09

Wortprotokoll

Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) vom 18. März 2010 wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, effektiv der Besteuerung in den USA zugeführt werden können. Die Schweiz kann sich der Umsetzung von Fatca nicht entziehen, ohne die schweizerischen Finanzinstitute zu benachteiligen. Die USA stellen für die erleichterte Umsetzung von Fatca zwei [PAGE 1228] Modelle zur Verfügung. Das Modell 1 sieht einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Behörden vor. Beim Modell 2 melden die ausländischen Finanzinstitute die Kontodaten aufgrund einer Zustimmungserklärung des Kontoinhabers direkt an den Internal Revenue Service (IRS). Liegt keine Zustimmungserklärung vor, meldet das ausländische Finanzinstitut das Gesamtvermögen und die Erträge dieser Konten in aggregierter Form und ohne Namensnennung an den IRS. Gestützt auf diese Meldungen kann der IRS auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens Gruppenersuchen stellen. Damit solche Ersuchen möglich sind, muss das mit den USA unterzeichnete Änderungsprotokoll in Kraft treten. Die entsprechende Zustimmung des Senats ist aber immer noch ausstehend.

Die Umsetzung von Fatca könnte auch ohne vertragliche Lösung erfolgen, sofern die Schweiz die entsprechenden Finanzinstitute zur Zusammenarbeit mit den US-Behörden autorisiert. Damit würden jedoch die Vorteile, die die Schweiz mit dem Abkommen nach Modell 2 erreicht hat, entfallen. Es handelt sich dabei insbesondere um administrative Vereinfachungen bei der Identifikation von US-Personen sowie um die Vereinbarung von Ausnahmen wie beispielsweise die Sozialversicherung und die berufliche Vorsorge.

Zudem ist es in den Verhandlungen gelungen, eine Ausnahme für Lokalbanken auszuhandeln. Diese Ausnahme ist wesentlich grosszügiger als die Regelung im entsprechenden US-Recht. Banken, welche zu 98 Prozent Kundengelder aus der Schweiz und der EU halten, gelten als Fatca-konform. In der Schweiz werden vermutlich rund hundert Lokal- und Regionalbanken, also etwa ein Drittel aller Banken, von diesem Status profitieren.

Die Zustimmung zu Fatca wurde oft von der Regelung der Vergangenheit abhängig gemacht. Die Schweiz und die USA haben am 29. August 2013 aber ein entsprechendes Joint Statement unterzeichnet. Damit können Banken, die dies wollen, ihre Vergangenheit regeln. Auch wenn der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Bericht Brunetti vom 14. Juni 2013 beschlossen hat, aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch mitzuwirken, wäre es zum heutigen Zeitpunkt noch verfrüht, auf das Modell 1 umzuschwenken.

Am 12. Juli 2013 hat das US-Finanzministerium eine Verschiebung der Einführung von Fatca angekündigt. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat die WAK unseres Rates um eine entsprechende Anpassung des Bundesbeschlusses und des Bundesgesetzes ersucht, um sicherzustellen, dass die Schweiz Fatca nicht frühzeitig umsetzen muss. Die Änderung des Abkommens liegt in der Zuständigkeit des EFD und wird per Notenwechsel vorgenommen.

Auch wenn das Geschäft in unserer WAK keine Begeisterung ausgelöst hat, beantragt Ihnen die Kommission doch mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den Beschlussentwurf und den Gesetzentwurf einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die WAK den Bundesbeschluss mit 13 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen und das Bundesgesetz mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Die Kommission ist dem Antrag des EFD einstimmig gefolgt und hat beschlossen, beim Bundesbeschluss und beim Bundesgesetz die beantragten Änderungen vorzunehmen.

Ich ersuche Sie hiermit, der Mehrheit der Kommission zu folgen.