Luginbühl Werner · Ständerat · 2010-06-17
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2010-06-17
Wortprotokoll
Noch einmal, damit es völlig klar ist: Die Mehrheit orientiert sich am Entwurf des Bundesrates, der vom historischen Kompromiss abweicht, und die Minderheit orientiert sich am historischen Kompromiss.
Dafür gibt es politische Gründe, diese habe ich beim Eintreten erwähnt. Es gibt auch sachliche Gründe, auf die ich nun zu sprechen kommen will. Der Landesindex der Konsumentenpreise ist der bekannte, allgemeingültige Massstab für die Bemessung der allgemeinen Teuerung. Dieser Warenkorb bildet die allgemeinen Lebenshaltungskosten ab. Wenn eine Koppelung der Mieten an die Teuerung eingeführt wird, dann muss eine solche nach Auffassung der Minderheit auf den bekannten, etablierten und allgemeingültigen Warenkorb abstellen.
Als Ausgleich für steigende Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Betriebskosten wird dem Vermieter und Investor bei der Indexmiete die Anpassung der Mieten an die Teuerung zugestanden. Damit wird dem Vermieter die Werterhaltung des ursprünglich vereinbarten Mietzinses ermöglicht. Werden die Mieten nur teilweise der Teuerung angepasst, drohen dem Vermieter ein schleichender Wertzerfall und allenfalls auch Liquiditätsprobleme. Nach der Vorlage des Bundesrates untersteht die Vermietung von Geschäftsräumen den gleichen Vorschriften zur Indexanpassung wie die Vermietung von Wohnungen. Damit könnten künftig auch die Geschäftsmieten nicht mehr in vollem Umfang an die allgemeine Teuerung angepasst werden. Inwiefern deren Indexierung mit dem kompletten Landesindex zu einer Überindexierung führen soll, ist nicht ersichtlich. Kommt dazu, dass bei Geschäftsräumen die Teuerungsindexierung der Mietzinse zu 100 Prozent seit Jahrzehnten der Praxis entspricht und zu keinerlei Problemen geführt hat.
Ein letzter Punkt, der mir und der Minderheit nicht unwesentlich erscheint: Die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützt in ihrer Stellungnahme in der Vernehmlassung eine Indexbindung der Mieten nur unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die volle Teuerung überwälzt werden kann. Eine Indexierung unter 100 Prozent hält die SNB für inakzeptabel, da sie zu einem kontinuierlichen Zerfall der realwertmässigen Mietpreise führen würde. Die SNB hätte eine solche Bemerkung kaum gemacht, wenn sie bei der Lösung der Mehrheit nicht negative Auswirkungen befürchten würde.
Ich bitte Sie daher, die Fassung der Minderheit zu unterstützen.