Germann Hannes · Ständerat · 2010-06-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17
Wortprotokoll
Hier ist tatsächlich die Pièce de Résistance, mit der man die Vorlage allenfalls noch retten kann. Die 100-Prozent-Teuerungsanpassung ist in der Praxis etabliert und völlig unproblematisch. So können die Mieten bei langfristigen Verträgen mit einer Mindestdauer von fünf Jahren bereits nach geltendem Recht zu 100 Prozent indexiert werden. Bei Geschäftsräumen, Einfamilienhäusern und grossen Neubauwohnungen ist dies bereits heute Standard. Die Indexierung zu 100 Prozent hat in der Praxis zu keinerlei Problemen geführt.
Die 100-Prozent-Anpassung an den Landesindex ist noch aus einem weiteren Grund unproblematisch, auch für die Mieterseite: Die Mietrechtsvorlage sieht nämlich vor, dass der Mieter vor hohen Teuerungsraten geschützt wird. Der Bundesrat wird verpflichtet, bei hohen Teuerungsraten - konkret: zwei Jahre über 5 Prozent - den Überwälzungssatz zu reduzieren. Diese Kappung der zulässigen Teuerungsanpassung der Mieten hat zur Folge, dass der Vermieter in Zeiten sehr hoher Teuerung nur noch einen Teil an die Mieter weiterverrechnen kann.
Nun meine ich, Frau Bundespräsidentin, wird eben über das Ziel hinausgeschossen, wenn man nun auch noch hingeht und sagt, man könne gewisse Dinge ausklammern. Sie haben in Ihrem Eintretensvotum erwähnt, man könne ja die Investitionskosten, beispielsweise in den Bereichen Dach und Heizung, auf den Mietzins überwälzen - und zwar voll, haben Sie gesagt. In diesem Zusammenhang muss ich Sie auf Ihre Verordnung verweisen. In der Verordnung zum Mietrecht steht in Artikel 14, dass eben nur jener Teil der Kosten geltend gemacht werden kann, der auch tatsächlich einen Mehrwert bringt. Mit anderen Worten: Kosten für die Wiederherstellung oder den Erhalt des ursprünglichen Zustandes muss die Vermieterseite nach wie vor selbst tragen, so steht es mindestens in der Verordnung.
Dann sieht die Sache eben schon ein bisschen anders aus. Für diesen Teil - und es kostet viel, wenn Sie eine Heizung ersetzen oder ein Dach sanieren müssen - kann man sagen: Ja, es hat ja heute schon ein Dach drauf, was soll denn hier, bitteschön, einen Mehrwert bringen oder energetisch effizienter sein? Das kann ja dann nur den energetischen Teil betreffen. Gerade in diesem Bereich hat sich eben die Teuerung in den letzten Jahren überdurchschnittlich entwickelt. Dieses Risiko kommt dann noch hinzu, zusätzlich zu jenem der ganz hohen Teuerung, und die tut nämlich auch der Vermieterseite weh, mindestens jenen, die auf Fremdkapital angewiesen sind, und das sind die meisten.
Darum bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen. Dann hat man wenigstens eine Chance, den historischen Kompromiss zu retten.
Und einfach noch ein Wort dazu, warum ich das jetzt hier sage: Beim letzten Votum, jenem zu Artikel 269b, habe ich ja auch gesagt, dieser sei Bestandteil des historischen Kompromisses. Aber Artikel 269b ist natürlich nur aus dem ganzen System abgeleitet, mit dem man eben von dieser seltsamen Renditeberechnung wegkommt, bei der namentlich alte Liegenschaften oder solche, die sich in Gebieten befinden, in denen der Marktwert sehr stark gestiegen ist, zu groben Verzerrungen führen. Aber das kann ja der Nationalrat nachher noch einmal anschauen. [PAGE 722]
Dieser Artikel hier ist natürlich der entscheidende Punkt. Wenn Sie der Minderheit folgen, dann sind wir auf gutem Weg zurück.