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Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-06-17

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-17

Wortprotokoll

Ich bedaure jetzt, dass ich mit meinem zweiten Kompromiss die Argumentation der Mehrheit eher geschwächt habe. Ich beantrage aber, bei der Mehrheit der Kommission zu bleiben, denn die Beratung dieses Gesetzes ist ja noch nicht beendet. Es könnte ja sein, dass man in einer späteren Phase oder im anderen Rat darauf zurückkommt.

Erlauben Sie mir, noch ein wenig genauer auszuführen, was zu diesem Vorschlag geführt hat. Die Ausgangslage ist das neue System gemäss Vorlage. Da gibt es ohne Mieterwechsel nur die Anfangsmiete und nachher Indexanpassungen und eventuell eine Anpassung bei Mehrleistungen. Einmal festgelegt, werden Mieten langfristig real eingefroren und damit vom Markt abgeschottet. Dass das negative Auswirkungen hinsichtlich potenzieller Investoren hat und das Wohnungsangebot tendenziell verknappt und verteuert, habe ich schon beim Eintreten gesagt. Ich habe auch schon gesagt, dass die OECD hier gleicher Meinung ist.

Ich habe zu meinem Antrag in der Kommission etwa folgende konkrete Überlegungen gemacht: Die Umgebung eines Mietobjekts verändert sich, z. B. durch eine drastische Verbesserung der Verkehrsanbindung; das kann eine neue S-Bahn sein - man kennt solche Beispiele - oder auch ein neuer Strassenanschluss. Aber ich weise auch auf das Wort "Symmetrie" hin, das heute schon einmal gebraucht worden ist: Man kann sich umgekehrt auch vorstellen, dass es einen negativen Effekt hat, wenn vor einem Mehrfamilienhaus auf einmal eine sehr stark befahrene Durchgangsstrasse durchgeht. Wie sieht jetzt bei einer Anpassung die Situation für Mieterinnen und für Vermieter aus? Mieter und Mieterinnen haben die Möglichkeit einer Änderungskündigung mit dem Ziel, die Miete zu reduzieren. Allenfalls verlassen sie die Wohnung. Ich komme - dies als Klammerbemerkung - aus einem Gebiet, in dem es nicht so ist, dass man zwingend bei jedem ausziehenden Mieter gleich einen Nachmieter hat. Das mag beispielsweise in gewissen Stadtzentren anders sein. Aktuell ist es so, dass 92 Prozent der Kündigungen von Mietern und Mieterinnen kommen. In 92 von 100 Fällen kündigen also die Mieter. Bei den restlichen Fällen, also den Fällen, in welchen die Vermieter kündigen, ist der Grund fast immer - "fast immer" heisst hier bei rund 90 Prozent - der, dass die Mieten nicht oder nicht fristgerecht bezahlt werden.

Betrachtet man die Seite der Vermieter, so ist zuerst festzuhalten, dass 62 Prozent aller Mietwohnungen, das sind fast [PAGE 724] zwei Drittel, im Besitz von Privaten sind; diese haben ihr Geld also in Wohnimmobilien investiert. Im Entwurf wird entgegen bisherigem Recht eine Anpassung an ein nichtmissbräuchliches Mietzinsniveau verboten. Eine solche Anpassung ist nicht einmal beim Neuerwerb einer Liegenschaft möglich; und das ist eine sehr restriktive Regelung.

Zurück zu meinem Beispiel: Bei einem Neubau in einer bestimmten Umgebung kann man natürlich solche Verbesserungen - bessere Verkehrsanbindung usw. - berücksichtigen, bei einem bestehenden Objekt hingegen nicht. Für private Eigentümer - das ist die Mehrheit, ich habe es ausgeführt - sind Mietzinsen oft ein Teil des Einkommens. Würden Sie Ihr Einkommen in ein solches Korsett zwängen lassen, allenfalls auf Jahrzehnte hinaus, ohne die Sicherheit zu haben, dass Ihre Mieter nicht kündigen?

Schaffen wir also mit der Mehrheit eine Anpassungsmöglichkeit, die, so meine ich, sogar im längerfristigen Interesse beider Seiten ist. Mit der Mindestfrist von fünf Jahren - es wurde auch schon gesagt, dass die durchschnittliche Mietdauer fünf Jahre oder ein bisschen mehr beträgt - ist der Mieterschutz auch gewahrt. Es kann im Mietvertrag ja auch eine längere Mindestfrist festgelegt werden.

Wenn Sie der Minderheit folgen, haben die Vermieter nur über Kündigungen die Möglichkeit, eine Anpassung der Mietzinse an neue Situationen durchzusetzen. Das ist ja eigentlich auch nicht im Interesse der Mieter.

Stimmen Sie also der Mehrheit zu.