Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-06-10
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-10
Wortprotokoll
Ich gestatte mir, hier einen Hinweis zu machen, in Verbindung mit dem Nachrichtendienstgesetz, das wir morgen behandeln werden. Im Moment ist bei Artikel 51 noch nicht vorgesehen, dass das Bundesverwaltungsgericht als Bewilligungsinstanz im Rahmen der Kabelaufklärung entsprechend Einsicht in das Strafregister haben sollte. Wir werden morgen bei Artikel 28 Absatz 2bis des Nachrichtendienstgesetzes einen entsprechenden Antrag aufnehmen. Ich möchte darum bitten, dass man diesen Punkt im Zweitrat entsprechend noch anschaut und einflicht, damit auch das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner Bewilligungspflicht für die Kabelaufklärung Einsicht in das Strafregister erhält.