Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-10
Wortprotokoll
Die grosse Einigkeit Ihrer Kommission bei dieser Vorlage ist erfreulich, soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Geschäft durchaus sehr kontrovers diskutiert werden könnte. Es geht darum, wie Straftaten registriert werden - das sind sensible Daten -, wie lange diese Daten gespeichert werden und wer Zugang zu welchen Informationen hat. Auch der Datenschutz - Herr Ständerat Cramer hat es eben erwähnt - ist angesprochen: Wie ist gewährleistet, dass die betroffene Person weiss, welche Informationen über sie gespeichert werden? Ebenfalls regeln wollen wir die Frage, wer auf diese Daten zugreifen kann. [PAGE 478]
Das Ganze steht erstens in Zusammenhang mit legitimen Bedürfnissen der Gesellschaft, mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Bedürfnis zu wissen, dass Straftaten und Straftäter registriert sind und registriert bleiben, damit auch Behörden, die bei ihrer Tätigkeit aus Sicherheitsgründen darauf angewiesen sind, diese Informationen erhalten, was mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen nicht mehr gewährleistet ist. Das ist der Grund für die Ausarbeitung dieser umfassenden Vorlage.
Ich werde nicht alles wiederholen, was bereits gesagt worden ist, Sie sind vom Kommissionssprecher sehr umfassend informiert worden; aber ich werde doch noch einmal auf ein paar wichtige Dinge hinweisen. Dazu gehört zum Beispiel, dass erstmals auch die kantonalen Polizeistellen, die Pflegekinder-Aufsichtsbehörden oder die Waffenbehörden Zugang zum Strafregister erhalten. Die bestehenden Zugangsrechte einzelner Behörden werden punktuell ausgebaut, indem sie gewisse Daten länger einsehen können oder Einsicht in zusätzliche Daten erhalten.
Ich denke zum Beispiel auch an die Verlängerung der Entfernungsfristen oder an die Streichung des Verwertungsverbots, mit deren Hilfe sich Staatsanwaltschaften und Strafgerichte ein besseres und vollständigeres Bild des Vorlebens einer beschuldigten Person machen können. Das führt hoffentlich auch zu besseren Entscheiden bei der Strafzumessung oder, das ist auch wichtig, bei der Prognose für gefährliche Straftäter. Ich denke aber auch an die Registrierung definitiver Einstellungsentscheide zur besseren Bekämpfung häuslicher Gewalt. Ein weiteres Beispiel ist der Zugang zu Informationen über hängige Strafverfahren. Neu wird der Zugang auch dem Bundessicherheitsdienst und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ermöglicht.
Ein zweites Anliegen sind die Verbesserung der Datenqualität und die Effizienz der Datenbearbeitung. Da geht es darum, dass die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwendet werden kann. Zudem verbessern wir auch die Möglichkeit der elektronischen Bearbeitung; die Behörden erhalten vermehrt Online-Zugang zu diesen Strafregisterdaten. Schliesslich werden neu elektronische Kopien der Strafurteile direkt im Strafregister hinterlegt. Heute müssen die Staatsanwaltschaften und die Gerichte das Urteil immer zuerst anfordern, um dann die Informationen zum Sachverhalt zu erhalten.
Es folgt schliesslich, das ist die dritte Zielsetzung, der Datenschutz. Wir haben hier die Gelegenheit ergriffen, auch den Datenschutz umfassend zu regeln und zu gewährleisten. Es wurde auch vom Kommissionssprecher erwähnt: Es gibt neu vier verschiedene Strafregisterauszüge für die Behörden mit je unterschiedlichem Informationsgehalt. Neu wird das Strafregisterrecht umfassend in einem formellen Gesetz geregelt, also vom Parlament geregelt; da können wir auch die Zweckbestimmungen präziser fassen und die Regeln entsprechend transparent und verständlich formulieren.
Eine wichtige Neuerung ist schliesslich die Ausdehnung des Auskunftsrechts. Eine Person kann in Zukunft nicht nur in Erfahrung bringen, welche Daten über sie gespeichert sind, sondern sie kann auch wissen, ob eine Behörde in den letzten zwei Jahren Daten über sie abgefragt hat. Das ist doch eine ziemlich beträchtliche Neuerung. Allerdings haben wir hier eine Ausnahme vorgesehen. Im Bereich Staatsschutz und Strafverfolgung gibt es dann Einschränkungen bei dieser Offenlegungspflicht, wenn man aus Gründen des Staatsschutzes von dieser Offenlegung absehen muss.
Ein paar Worte zur wahrscheinlich fundamentalsten Neuerung in diesem Gesetz: Das ist die Erfassung von Unternehmen im Strafregister. Wir werden hier sicher in der Detailberatung noch darauf zurückkommen. Was ich hier einfach sagen möchte: Wie auch immer Sie sich dann später zu den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit entscheiden, der Bundesrat unterstützt hier den Antrag der Minderheit. Aber sollten Sie auf ein Strafregister für Unternehmen verzichten, was ich nicht hoffe, dann wäre das sicher kein Grund, jetzt auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Gesetzentwurf ist modular aufgebaut. Sollte es so weit kommen, dass Sie die Kommissionsmehrheit unterstützen würden, könnte man dieses Gesetz entsprechend anpassen.
Ich denke, die Gesamtrevision des Strafregisterrechts kommt zu einem guten Zeitpunkt. Es wurde gesagt, wir müssen dann diese gesamte Datenbank neu programmieren. Aber das müssen wir ohnehin. Von daher, denke ich, haben wir jetzt eine gute Gelegenheit, das zu tun - eben hoffentlich zusammen mit einem Strafregister für Unternehmen.
Damit wären die Ausführungen gemacht. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und ich werde mich dann noch beim entsprechenden Punkt zu diesem Unternehmensstrafregister äussern.