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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-06-10

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-10

Wortprotokoll

Ich kann es sehr kurz machen und werde mich auf drei Aspekte beschränken.

Der erste ist der staatspolitische Aspekt. Ich bin froh, dass Herr Germann den Inhalt seines Postulates wieder etwas ins rechte Licht gerückt hat. Er sagt ja nicht, dass er die Inkraftsetzung des Gesetzes nicht will, wobei sein Vorstoss natürlich Teil eines Gesamtkonzepts mit anderen Vorstössen ist, welche andere Ziele verfolgen. Aber es ist klar, dass gemäss Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung der Bundesrat verpflichtet ist, ein Gesetz, das wir verabschiedet haben, umzusetzen. Dementsprechend gibt es auch bei der Swissness-Vorlage keine Ausnahme, genauso, wie wir auch Volksinitiativen, die das Volk angenommen hat, umsetzen müssen. Dementsprechend, glaube ich, darf in dieser Frage keine Ausnahme gemacht werden.

Der zweite Aspekt, Herr Germann, ist, dass Sie einen Bericht zur Eruierung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vorlage verlangen. Solche Berichte liegen vor. Aber die Begründung für die Forderung nach einem Bericht hat mit solchen Berichten nichts zu tun: Sie sprechen von einem Bürokratiemonster; Sie haben die Prozentsätze infrage gestellt - statt eines Satzes von 45 Prozent haben wir jetzt eben einen Satz von 60 Prozent ins Gesetz aufgenommen -; Sie haben die Bestandteilsregelung infrage gestellt; Sie haben die Anrechnungs- und die Wertbestimmungen infrage gestellt. All diese Dinge sind Bestandteil des Gesetzes, und das bedeutet, dass ein Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen diese Fragen gar nicht beantwortet. Es ist vielmehr klar, dass mithilfe des Arguments des starken Schweizerfrankens eben versucht wird, die Inkraftsetzung noch zu verhindern.

Der dritte Aspekt ist für mich die Frage der Rechtssicherheit. Wenn man mit Unternehmern spricht, dann sagen sie klar: "Schauen Sie als Politiker, dass die Rechtssicherheit in unserem Land weiterhin an erster Stelle steht; denn für uns ist sie das wichtigste Gut." Wenn wir nun mit dem Inkrafttreten "zeuseln", wenn wir die terminlichen Daten, die der Bundesrat vorgegeben hat, wieder infrage stellen, wenn wir die Kaskade der Inkraftsetzung verändern, dann führt das auch zu grossen Veränderungen für die Unternehmen. Die Unternehmen haben jetzt schon seit zwei Jahren Kenntnis davon, dass dieses Gesetz am 1. Januar 2017 umgesetzt wird und dass sie bei der Anpassung die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist bis zum 1. Januar 2019 haben.

Die Unternehmen sind daran, die Umsetzungsarbeiten aufzunehmen, haben Investitionen getätigt, stellen sich darauf ein. Wenn wir nun eine Rechtsunsicherheit schaffen - man versucht ja mit der Verschiebung der Inkraftsetzung auch, das Gesetz wieder infrage zu stellen -, dann, lieber Kollege Germann, leisten wir der Sache einen dramatischen Bärendienst. Denn es ist klar: Je höher der Kurs des Schweizerfrankens liegt, desto besser geschützt muss "Swiss made" sein. Diese Prämisse gilt es zu beachten.

Dementsprechend werde ich dieses Postulat klar ablehnen.