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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-06-10

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-10

Wortprotokoll

Ich werde, wie angekündigt, über die Arbeit der Subkommission EDI/UVEK berichten.

Wir wählten die Schwerpunkte, gestützt auf die Vorschläge der Departementsvorsteher, aus. Bei Bundesrat Berset ging es um die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, während wir mit Frau Bundesrätin Leuthard die Zusammenarbeit des UVEK mit den Kantonen diskutierten.

Herr Bundesrat Berset wählte das Ziel 2 aus dem Band II des Geschäftsberichtes des Bundesrates 2014. Unter diesem Ziel, "Förderung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen", wurden sieben Teilziele definiert; vier davon werde ich kurz erläutern.

1. Steuerung des ambulanten Bereichs: Wir wissen, dass der ambulante Bereich 40 Prozent der Gesamtkosten ausmacht; das ist ein Markt von 12 Milliarden Franken. Nach der Ablehnung der Managed-Care-Vorlage wurde der Druck vor allem von den Kantonen her stärker, dass eine Regulierung im ambulanten Bereich eingeführt werden sollte, dies, um auf der einen Seite eine gute, hochstehende Gesundheitsversorgung sicherzustellen, aber auf der anderen Seite keine Überversorgung zu schaffen. So hat sich beispielsweise in Genf die Anzahl der Ärzte in den letzten Jahren um das Fünf- bis Sechsfache erhöht, was dementsprechend [PAGE 470] einen negativen Beitrag zur Kostenexplosion geleistet hat. Der Bundesrat erlaubte eine Vernehmlassung; sie wurde am 10. Oktober 2014 abgeschlossen. Der Bundesrat traf die entsprechenden Vorkehrungen, und die Vorlage ist nun bei uns im Parlament - ein schwieriges Thema.

2. Bundesgesetz zur Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung: Dazu wurde auch eine Vernehmlassung durchgeführt; sie dauerte bis zum 5. September 2014. Leider waren die Stellungnahmen derart unterschiedlich, dass der Bundesrat das ganze Projekt neu überarbeiten musste. Er lud die Akteure ein und versuchte, einen neuen Weg einzuschlagen. Die wichtigste Erkenntnis laut Bundesrat Berset war, dass auf der einen Seite all die bereits bestehenden Projekte mehr Berücksichtigung in der Arbeit des Bundes erfordern und auf der anderen Seite diese Organisationen auch einbezogen werden müssen. Das führt dazu, dass keine alleinige, zentrale Lösung, sondern eine Koordination durch den Bund angestrebt wird. Wichtig ist noch festzuhalten, dass der Bundesrat sich entschieden hat, die Regelung der medizintechnischen Folgenabschätzung, das Health Technology Assessment, nicht in die gleiche Vorlage aufzunehmen, sondern dem Parlament getrennt vorzulegen.

3. Dieser Bereich betrifft die Massnahmen zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen. Dazu hat der Bundesrat am 5. Dezember 2014 den Bericht gutgeheissen und die Massnahmen jetzt eingeleitet. Zusammen mit den Kantonen, Gemeinden und Privaten wird dies umgesetzt.

4. Schliesslich zum schwierigsten Thema, das war die Revision der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung zur Festsetzung der Preise der Arzneimittel der Spezialitätenliste: Das Gleichgewicht - einerseits gute Qualität zu haben, andererseits die Kosten im Griff zu behalten und auch die Wirtschaftlichkeit der interessierten Organisationen nicht zu beeinträchtigen - ist sehr schwierig zu erreichen. Dementsprechend erlaube ich mir, die Aussage von Bundesrat Berset zu zitieren: "Comme vous le savez, les échanges avec l'industrie pharmaceutique ont parfois été assez musclés ces dernières années, mais, ensemble, nous avons fait des pas importants. Nous avons atteint des objectifs assez ambitieux en ce qui concerne les préparations originales. Il reste en revanche des efforts importants à faire dans le domaine des médicaments génériques. Cela nécessite une modification de la loi. Ce projet sera également soumis au Parlement."

Das war die Berichterstattung aus dem EDI.

Frau Bundesrätin Leuthard hat in einer Übersicht die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, dem UVEK, den einzelnen Abteilungen und den Kantonen in den Vordergrund gerückt. Sie hat festgehalten, dass die Zusammenarbeit insgesamt unterschiedlich gut oder eben weniger gut sei und dass jede Abteilung ein eigenes, mit den Kantonen zu verabschiedendes oder abzuschliessendes Übereinkommen hat.

Gut funktioniert die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den Kantonen. Sie ist dort strukturiert, die Kantone und die Kommunen können ihre Anliegen in der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs einbringen. Diese Zusammenarbeit ist für das Departement sehr positiv und wird als "sounding board" bezeichnet. Auch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und die Konferenz der kantonalen Delegierten des öffentlichen Verkehrs funktionieren gut. Man kennt sich, man diskutiert miteinander und verschafft sich so gegenseitig eine Übersicht, was in den einzelnen Bereichen in Arbeit ist.

Ganz anders ist die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bafu. Dort ist es nicht möglich, gesamthaft mit den Kantonen zu arbeiten. Dementsprechend muss für jeden einzelnen Kanton eine Programmvereinbarung ausgehandelt werden. Für die nächsten Jahre, für die Jahre 2016 bis 2019, steht insgesamt 1 Milliarde Franken zur Verfügung, die es korrekt einzusetzen gilt.

In der ablaufenden Jahresperiode hat die Eidgenössische Finanzkontrolle festgestellt, dass eine heterogene Vollzugslandschaft bestehe. Das heisst, dass sich unser Föderalismus in diesem Bereich sehr stark zeigt und völlig unterschiedliche Vollzugsmassnahmen durchgesetzt werden. Dieses Problem ist vielfältig. So sind die Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene eben völlig unterschiedlich geregelt. Das Bafu hat es mit verschiedensten Direktionen zu tun, mit den Forst- und Jagddirektionen, mit den Bau-, Planungs- und Umweltdirektionen, und das erschwert die Arbeit erheblich. Dementsprechend ist es eben nötig, dass mit den Kantonen einzeln gearbeitet wird. Frau Bundesrätin Leuthard hat die Situation so umschrieben, dass die Lage bewältigbar, aber das Problem noch nicht in allen Teilen erledigt sei.

Dann hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Energie und den Kantonen mit dem neuen Energiegesetz erheblich verbessert. Die Strukturen sind auch dergestalt angelegt, dass in den verschiedensten Aktivitätsfeldern gute Arbeit geleistet werden kann. Insbesondere im Bereich der Gebäudeprogramme ist man gut vorangekommen.

Ein grosser Diskussionspunkt war die Arbeit mit der Swissgrid. Der Bundesrat hat die entsprechenden Statuten genehmigt. Im Energiebereich bestehen verschiedenste Plattformen, und dort ist das Ziel noch nicht erreicht, aber man arbeitet daran. Der Klärungsbedarf ist noch nicht vollständig beseitigt.

Sehr schwierig ist die Zusammenarbeit in der Raumplanung im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Einerseits haben wir die Agglomerationsprogramme. Dort wurde festgestellt, dass bis Ende 2014 erst ein Drittel der vom Parlament im Jahre 2007 gesprochenen Mittel ausgegeben werden konnte. Da wird es darum gehen, die Ursachen zu ermitteln und Massnahmen dagegen einzuleiten, damit eben die Agglomerationsprogramme der ersten Generation dann abgeschlossen werden können und - der Kredit dafür wurde ja bereits bewilligt - auch die Arbeiten der zweiten Generation fortgesetzt werden können, sodass auch das Projekt der dritten Generation eingeleitet werden kann.

Beim ARE, ich komme nochmals darauf zurück, hat sich aber in der letzten Zeit, seit dem 30. April, eine Entspannung mit den Kantonen, insbesondere mit der BPUK, ergeben. Man hat sich gefunden und einen Waffenstillstand für das Jahr 2015 vereinbart. Erfreulich ist, dass man sich getroffen und das weitere Vorgehen für das Jahr 2015 abgesprochen hat. Es wurde zugesichert, dass in diesem Jahr keine weiteren gesetzgeberischen Arbeiten neu an die Hand genommen würden, dass die Kantone jetzt die Möglichkeit hätten, ihre Anliegen einzubringen, und dass dann gemeinsam der Handlungsbedarf definiert würde. Ich finde, das ist ein guter Weg. Denn uns ist allen bewusst, dass gerade im Bereiche des UVEK die Kantone in unserem föderalen System eine zentrale Rolle spielen. Dementsprechend ist es sehr klug und weise, mit den Kantonen das gute Einvernehmen zu pflegen.