Baumann Ruedi · Nationalrat · 2001-12-10
Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2001-12-10
Wortprotokoll
Der Nichteintretensantrag der Minderheit Schlüer, also der Herren Schlüer, Mörgeli und Schmied Walter, zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass unser Land bereit ist, sich in Fragen der Rassendiskriminierung gegebenenfalls auch einer internationalen Analyse zu unterziehen. Die Tatsache, dass offenbar selbst die Fraktion einer Bundesratspartei - die SVP-Fraktion in ihrer grossen Mehrheit, wie wir von Herrn Schlüer erfahren haben - diesen [PAGE 1807] Antrag unterstützt, lässt für mich und die grüne Fraktion nur einen Schluss zu: vorbehaltlose Zustimmung.
Die Kommissionssprecher haben es erläutert: Es geht um ein Meldeverfahren an einen Uno-Ausschuss in Genf, wenn sich jemand aufgrund seiner Rasse oder Herkunft diskriminiert fühlt, aber notabene erst, nachdem er die nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen hat. Es geht nicht um eine neue Rekursinstanz, Herr Schlüer, sondern um ein Mitteilungsverfahren und um Empfehlungen, denen wohl ein moralisches Gewicht zukommt. Das Schlimmste, das unserem Land passieren könnte, wäre eine Rüge an die Schweiz, sie halte das bereits 1994 in Kraft getretene Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung nicht ein, oder sie halte ihren eigenen hohen Anspruch nicht ein, die Menschenrechte zu gewährleisten - ich erwähne Artikel 8 der Bundesverfassung. Das Verfahren käme dann nur subsidiär zum Tragen, also erst nach dem Durchlaufen der nationalen Rekursinstanzen. Ich habe, offenbar im Gegensatz zu Herrn Schlüer und der SVP-Fraktion, keine Angst, die zuständigen Schweizer Instanzen würden dann "angeschwärzt" und würden fremdenfeindliche oder gar rassistische Entscheide fällen - weil sie das nicht tun. So viel Vertrauen habe ich in die Schweizer Gerichte, dass sie die Menschenrechte in ihren Entscheiden einhalten.
Trotzdem ist das Ganze kein Leerlauf. Es ist im Interesse unserer eigenen Glaubwürdigkeit, dass unsere Menschenrechtspraxis transparent und glaubwürdig ist und bleibt und daher auch internationalen Analysen offen steht. Die Schweiz bekräftigt damit nur ihre Absicht, aktiv im Kampf gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz vorzugehen.
Auch den zweiten Minderheitsantrag - ich erlaube mir, dazu auch gleich Stellung zu nehmen -, den Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen, lehnen wir ab. Als die Schweiz die Konvention 1992 unterzeichnet und ratifiziert hat, ging das auch ohne fakultatives Referendum, im Einklang notabene mit unserer Verfassung. Ich verstehe Herrn Schlüer natürlich. Es wäre für ihn und seine Getreuen einmal mehr wahltaktisch ein gefundenes Fressen, mit polemischen Verdrehungen die Uno und ihre Aktivitäten samt und sonders in die Pfanne zu hauen - obschon die gleiche Uno heute bekanntlich den Friedensnobelpreis erhält -, von fremden Richtern zu fabulieren und damit einmal mehr ein ungeniessbares Süppchen zu kochen, um das Ganze dann als Festessen gegen alles Fremde zu verkaufen.
Zusammenfassend: Für mich gibt es keine vernünftigen Gründe, gegen diesen Bundesbeschluss zu sein, auch keinen Anlass, das Geschäft dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Ich beantrage Ihnen namens der grünen Fraktion Zustimmung zum Bundesbeschluss und Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge.