Allemann Evi · Nationalrat · 2015-06-18
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Beim zweiten Block habe ich drei Minderheitsanträge. Der erste betrifft Artikel 66a, wo es um die Bereitschaft zu Einsätzen zur Friedensförderung geht. Wir möchten diese hoch halten. Für unser Empfinden ist der Bereitschaftsgrad, den das Leistungsprofil gemäss der Vorlage zur Weiterentwicklung der Armee vorsieht, zu niedrig. Wir haben eine Vorbereitungszeit von Monaten. Man beginnt mit der Ausbildung für den Friedensförderungsdienst erst dann, wenn ein Verfahren zur Bewilligung eines solchen eingeleitet wird. Man ist also nicht aus dem Stand heraus fähig, in den Friedensförderungseinsatz zu gehen, und das möchten wir ändern.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 70 Absatz 4. Dort geht es um die Konsultationspflicht beim Aufgebot von Truppen, sofern diese bewaffnet sind und Zwangsmassnahmen ergreifen können. Dann nämlich ähnelt dieser Einsatz weitgehend dem Ordnungsdienst nach Artikel 83 des Militärgesetzes, wo wir heute sogar eine Genehmigungspflicht durch die Bundesversammlung im Gesetz festgeschrieben haben. Daran ändert sich mit der Weiterentwicklung der Armee auch nichts. Aber in Artikel 70 Absatz 4 mindestens eine Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen vorzusehen dünkt uns das Mindeste. Das ist schon ein Entgegenkommen: Ursprünglich haben wir nämlich eine Genehmigungspflicht fordern wollen.
Der dritte Minderheitsantrag betrifft die sogenannte Spontanhilfe von Armeeangehörigen zugunsten ziviler Polizeikräfte und/oder des Grenzwachtkorps. Unseres Erachtens ist es staatspolitisch falsch, der Armee Polizeiaufgaben zuzuweisen. Diese Spontanhilfe möchten wir wieder streichen - das betrifft dann auch das Zwangsanwendungsgesetz -, weil wir der Meinung sind, dass es eine klare Trennung zwischen militärischen und polizeilichen Aufgaben und Zuständigkeiten braucht. Wir haben deshalb bei Artikel 100 diesen Minderheitsantrag gestellt, damit die Armee nicht zur Hilfspolizei verkommt.