Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-12-10
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-10
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen einer Minderheit der Kommission sowie der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten auf diese Vorlage.
Es geht bei diesem internationalen Übereinkommen nicht um Recht; darüber muss man sich im Klaren sein. Es geht darum, dass eine Instanz anerkannt werden soll, die einzig und allein moralischen Druck ausüben will; das sagt sie auch selbst.
Daraus resultiert ein sehr eigenartiges Verfahren. Derjenige, der die Uno-Rassismusinstanz anruft, muss sich nicht auf einen Tatbestand berufen, er muss sich auch nicht auf ein Urteil stützen. Ein Gefühl bzw. eine Behauptung reicht aus, um diese Uno-Instanz anzurufen. Diese Instanz führt dann nicht ein Rechtsverfahren durch; es ist nie vorgesehen, beide Seiten anzuhören, wie das zu einem normalen rechtsstaatlichen Verfahren längst gehört. Vielmehr richtet jemand eine Beschwerde an diese Instanz. Darauf berät sich der Ausschuss und trifft allenfalls auch einen Entscheid. Sein Entscheid ist jedoch nicht ein Rechtsentscheid, was zur Folge hätte, dass ein davon Betroffener Rechtsmittel dagegen ergreifen könnte; der Uno-Entscheid will bloss moralischen Druck ausüben. Ich setze voraus, dass Sie Fantasie genug besitzen, um sich vorstellen zu können, was das in der Realität bedeutet. Das bedeutet: Wenn dieser Ausschuss als Folge einer Anregung eine Stellungnahme gibt, dann wird unfehlbar eine Medienkampagne anrollen, die ihresgleichen sucht - wobei Leute regelrecht an den Pranger gestellt werden, die sich überhaupt nicht wehren können, die sich vor der ergangenen Stellungnahme formell nicht einmal äussern können.
Geschätzte Frau Kommissionspräsidentin, wenn Sie hier sagen, das Verfahren sei für Einbürgerungen nicht anwendbar: Wie in aller Welt kommen Sie denn darauf? Passen Sie auf, dass nicht Sie selbst noch ein Fall werden für diesen Ausschuss. Es hat das Recht, sich an diesen Ausschuss zu wenden, wer sich durch irgendeinen Entscheid rassisch diskriminiert fühlt. Es kann doch irgendjemand, dessen Einbürgerungsgesuch in einem völlig rechtmässigen demokratischen Verfahren abgelehnt worden ist, die Behauptung aufstellen, er sei durch diesen negativen Entscheid rassisch diskriminiert worden.
Mindestens die Gemeindebehördenvertreter hier im Saal erinnere ich daran, dass sie sogar wohl noch die Kosten für ein solches Verfahren aus Fürsorgegeldern zu bezahlen haben werden. Es kann grundsätzlich jeder, der sich in irgendeiner Form betroffen fühlt, diesen Ausschuss anrufen. Und niemand kann sagen, Beschwerden wegen abgewiesenen Einbürgerungen seien nicht zugelassen.
Wenn Sie beteuern, diese Uno-Instanz werde nur selten angerufen - die Frage lautet doch: Stimmen wir dem Verfahren zu, oder stimmen wir diesem Verfahren nicht zu? Weshalb treten wir einer Instanz bei, um gleichzeitig zu beteuern, sie werde ohnehin praktisch nie angerufen? Wir haben hier über ein Verfahren zu entscheiden, das kein Rechtsverfahren ist, das vielmehr Betroffene einseitig, unter Umständen ungerecht - vielleicht gar in offenem Gegensatz zu hier absolut demokratisch gefällten Entscheiden - an den Pranger stellt. Es findet sich dazu ein hervorragendes Wort in der Botschaft; ich habe es bereits in der Kommission zitiert, wobei Herr Bundesrat Deiss anfänglich offensichtlich gar nicht glauben konnte, dass in Kapitel 4.2.2 der Botschaft der Ausdruck steht, mit dem Verfahren vor der Uno-Instanz fände eine "autoritative Rechtsfeststellung" statt. Wir verbieten uns autoritative Rechtsfeststellungen zu demokratischen Entscheiden in aller Form! Damit erfolgt ein Rückfall in die Zeit der gnädigen Herren, als die Autoritäten allein sagten, wie Recht festgelegt wird und wie nicht. Bei uns wird das Recht indessen in demokratischer Auseinandersetzung vom Souverän festgelegt, nicht durch irgendeine Autorität, die mit moralischem Druck gar Disqualifizierungen ausspricht - wie das bei negativen Einbürgerungsentscheiden zweifellos der Fall sein wird.
Der Uno-Ausschuss ist unverträglich mit dem Rechtsstaat. Dieser Ausschuss untergräbt auch den Föderalismus in diesem Land. Und dieser Ausschuss untergräbt die Freiheit, das Recht auf Meinungsfreiheit.
Ich bitte Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.