Suter Marc F. · Nationalrat · 2000-03-07
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Nabholz.
Wir sind der Meinung, dass der entscheidende Begriff jener der Unabhängigkeit ist. Es geht uns also nicht so sehr um eine Frage der Freiheit, wie Herr Cina zuvor ausgeführt hat. Was heisst es heute, den Anwaltsberuf unabhängig auszuüben? Wir sind der Meinung, dass hier vieles im Fluss ist und dass man in einer zunehmend vernetzten und globalisierten Wirtschaft - das gilt eben auch für den Markt der Anwälte - immer situationsgebunden handeln soll. Man sollte nicht in einer Art und Weise legiferieren, die die Anwälte selber in der Möglichkeit beschneidet, sich auf diesem Markt als Unternehmer der Konkurrenz stellen zu können. Wir möchten nicht, dass die Wettbewerbskraft der Anwälte geschwächt wird. Es ist für eine Dienstleistungsgesellschaft wie die unsrige wichtig, dass der Standort Schweiz offen sein kann, um grosse Mandate wahrzunehmen.
Heute bestehen Netzwerke über die Schnittstellen Treuhand, Banken, Anwälte; das ist nichts Anstössiges. Die Frage ist aber, wie in diesem Umfeld und unter diesen Umständen der Anwalt seinen Beruf weiterhin unabhängig ausüben kann. Wir glauben, dass es zu kurz greift, äusserliche Kriterien wie jenes der Anstellung zum absoluten Kriterium zu erheben: Wir halten vielmehr dafür, dass der Begriff der Unabhängigkeit vom Gesetzgeber eigentlich offen gelassen werden muss, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Wir haben dafür die Anwaltskammern in den Kantonen. Auch die Selbstregulierung über die kantonalen Anwaltsverbände funktioniert, und diese ist am besten befähigt, im konkreten Fall zu beurteilen, ob diese Unabhängigkeit gegeben ist oder nicht. Darüber sind wir uns in diesem Saal einig; das war auch in der Kommission für Rechtsfragen unbestritten. Unabhängigkeit heisst beispielsweise, nicht in finanzieller Abhängigkeit zu stehen oder sogar Weisungen entgegenzunehmen oder wirtschaftlich von einem Dritten abhängig zu sein.
Wir wollen, dass sich die Anwälte am Recht - und an nichts anderem - orientieren. Wie sie sich organisieren, ist aber nicht kausal für diese Frage. So können sich beispielsweise im Mutterland des Rechtes, in England, Anwaltssozietäten als Aktiengesellschaften konstituieren. Wenn die Aktiengesellschaft durch unabhängige Anwälte beherrscht ist, dann ist daran nichts Negatives zu erblicken. Völlig falsch wäre es aber, wenn die Anwaltssozietät als AG beispielsweise von einer Treuhandgesellschaft oder einer Bank beherrscht wäre. Man muss als Gesetzgeber Augenmass bewahren und nicht mit Verboten überregulieren.
Wir glauben, dass es entscheidend wichtig ist, dass die Anwälte ihre Wettbewerbskraft auch in Zukunft erhalten können und nicht wegen einschränkender, vielleicht sogar engstirniger Regeln, die im heutigen Zeitpunkt plausibel erscheinen, inskünftig vom Markt abgeschnitten werden. Sie dürfen nicht die Anwaltskanzlei am Einzelkämpfer messen, obwohl [PAGE 43] dieser gerade in Amerika wieder eine Renaissance erlebt. Es gibt und braucht auch grosse Anwaltskanzleien, die in einem internationalen Netzwerk stehen. Diese können und werden auch weiterhin unabhängig sein.
Wir glauben also, dass der Begriff der Unabhängigkeit ein offener, entwicklungsfähiger Begriff ist und bleiben muss. Die Rahmenbedingungen sind einem ständigen Wandel unterworfen, und es ist daher immer situationsgebunden zu entscheiden, wann diese Unabhängigkeit noch gegeben ist und wann nicht. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang nur, ob sich der Einfluss Dritter auf die Berufsausübung des Anwaltes auswirkt oder nicht.
Das ist doch entscheidend und nicht die Art, wie sich Anwälte gesellschaftsrechtlich organisieren. Kann er und wird er im Umfeld, in dem er arbeitet, weiterhin unabhängig tätig sein - Nicht weisungsgebunden, nicht immer darauf schielend, was sein Auftraggeber oder ein anderer, ein Dritter eben, sagt? Das ist doch die Frage. Und das wollen wir alle nicht.
Aber lassen Sie jetzt die Dinge noch offen. Wenn Sie der Formulierung der Minderheit folgen, dann ist ganz klar gesagt: Das Prinzip der Unabhängigkeit gilt. Wie das aber im Einzelfall aussieht, wie das ausgestaltet wird, wollen wir nicht auf alle Zeiten hinaus in einem neuen Gesetz zementieren, sondern offen lassen, damit sich die Anwälte auch im zukünftigen Markt behaupten können und nicht aus Gründen der Überregulierung ins Abseits geraten. Deshalb plädiert die freisinnige Fraktion für diese offene Lösung der Minderheit Nabholz, die im Bereich der Unabhängigkeit, was für die Anwaltstätigkeit entscheidend ist, auch eine gewisse Entwicklung offen lässt.
Wir bitten Sie, für diese freiheitliche Lösung zu stimmen.