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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-06-18

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-18

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um die Abgrenzung der Tätigkeit der Armee gegenüber den KMU in der Schweiz. Die Armee leistet eine wertvolle Unterstützung für zivile Grossanlässe wie z. B. letztes Jahr am Eidgenössischen Schwingfest, an Skirennen und bei weiteren eidgenössischen Sportanlässen sowie kulturellen Anlässen. Es kann aber nicht sein, dass das lokale Gewerbe konkurrenziert wird, indem die Armee Aufgaben übernimmt, die der Arbeitsmarkt übernehmen könnte.

Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt. Er hat auch angesichts des Skandals bezüglich der Erwerbsersatzordnung Massnahmen ergriffen und die Verordnung angepasst. Er umschreibt in der vorliegenden Botschaft, was die Armee tun darf und was nicht. Was er noch nicht explizit sagt, ist, dass der private Arbeitsmarkt nicht gefährdet werden darf. Deshalb möchte ich in Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a die Ergänzung "über den Arbeitsmarkt", damit das lokale Gewerbe nicht konkurrenziert wird und keine Arbeitsplätze gefährdet werden.

Die Verordnung besagt zwar schon, dass die zivilen Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert werden dürfen. Aber was heisst "übermässig konkurrenziert"? Da haben wir einen grossen Spielraum. Mein Antrag würde in diesem Bereich Klarheit schaffen. Gerade in der heutigen Zeit, angesichts der Frankenstärke und der schwierigen Aufgabe, die Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten, denke ich, dass es wichtig wäre, hier ein klares Zeichen zu setzen, dass die Armee wohl zur Ausbildung und zum Üben der Armeeangehörigen in diesen Bereichen tätig sein darf, dass aber die Tätigkeit dort aufhört, wo sie KMU und Arbeitsplätze in der Schweiz konkurrenziert.

Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.