Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-06-18
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-18
Wortprotokoll
In diesem Block 1 geht es primär um die Frage der Durchdienerarmee. Das wäre ein komplexer Wechsel; dazu wird mein Kollege noch sprechen. Es geht aber auch um ein paar andere wichtige Punkte: Rekrutierung, Altersgrenze, Dienstbefreiung und allgemeine Schiesspflicht.
Vielleicht zur Durchdienerarmee nur diese Bemerkung: Lieber Roland Fischer, Sie haben hier vorne bezüglich der jungen Leute bei den Durchdienern gesagt, auch die heutige Armee habe sehr viele junge Leute. Ich muss Ihnen aber ehrlich sagen: Sie hat auch sehr viele ältere Leute, gerade in Funktionen wie Spezialisten oder für die Ausbildung. Ich weiss nicht, ob Sie noch eingeteilt sind, aber ich leiste noch Militärdienst. Vielleicht zählen Sie mich zu den Jungen, das würde mich dann wieder freuen. Aber es ist so: Auch die heutige Armee hat viele ältere Leute.
Erlauben Sie mir, ganz kurz auf einige Punkte einzugehen. Ich gehe zu Artikel 9 Absatz 3; das ist auf Seite 5 der Fahne. Hier geht es um die Pflicht zur Teilnahme an der Rekrutierung. Man möchte, dass die Rekrutierung frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres und spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem das 24. Altersjahr vollendet wird, absolviert wird. Der Bundesrat möchte dabei aber die Möglichkeit offenhalten, in Ausnahmefällen eine spätere Absolvierung zuzulassen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Es geht um Spezialisten, und es geht zum Beispiel auch um später Eingebürgerte, die gerne noch Militärdienst leisten würden. Und selbstverständlich möchte der Bundesrat die Ausnahme nur machen, wenn die Dienstpflicht so trotzdem innerhalb der vorgegebenen Zeit erfüllt werden kann.
Der Ständerat hat diese Bestimmung ergänzt. Er hat beschlossen: "Die spätere Absolvierung bedarf der Zustimmung der Betroffenen." Das ist eine Selbstverständlichkeit, das hat der Bundesrat in der Kommission auch so ausgeführt.
Ich bitte Sie, in dieser Frage der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit I (Fridez) abzulehnen. Dieser Antrag ist in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt worden.
Der Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) betrifft die Durchdienerarmee, dazu werde ich nichts mehr sagen.
Dann zu Artikel 13 auf Seite 6: Hier geht es darum, wie lange Militärdienst geleistet wird. Bei Absatz 1 schlägt der Bundesrat eine Dauer von zwölf Jahren vor. Er möchte aber in der Verordnung diese Dauer auf neun Jahre beschränken. Diese Bestimmung möchte er sich so offenhalten, dass er in Zukunft auch eine gewisse Flexibilität haben kann, und ich glaube, das ist auch richtig so.
Es gibt jetzt hier die Minderheit I (Allemann). Sie will diese neun Jahre im Gesetz festschreiben. Ich bitte Sie, hier ebenfalls bei der Mehrheit zu bleiben. Die Kommission hat diesen von der Minderheit I aufgenommenen Antrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt, weil sie der Meinung ist, dass es eben mehr Flexibilität für den Bundesrat braucht. Die Minderheit II (Fischer Roland) bei diesem Artikel will wiederum Durchdiener.
Dann zu Artikel 18, Seite 8: Hier geht es um die Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten. Die Minderheit Fridez möchte hier Personen, die im Ausland im Bereich der internationalen Zusammenarbeit tätig sind, die Möglichkeit geben, sich vom Dienst befreien zu lassen, weil diese Leute teilweise sehr lange im Ausland sind. Eine Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass das gar nicht nötig ist, weil Sie heute bereits schon, wenn Sie eine längere Auslandtätigkeit absolvieren, entsprechende Gesuche stellen können. Dieser Minderheitsantrag ist insofern auch etwas undefiniert und gefährdet darüber hinaus den folgenden allgemeinen Grundsatz: Wenn eine Person im Dienste des Staates oder zur Führung des Staates in kritischen Situationen gebraucht wird, kann man diese Person durchaus von der Armee in den zivilen Bereich verabschieden. Diese Regelung braucht es also nicht. Die Kommission hat deshalb diesen von der Minderheit Fridez aufgenommenen Antrag mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Dann komme ich noch zu Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 63. Hier geht es um die allgemeine Schiesspflicht. Ich glaube, der Bundesrat hat es hier bereits ausgeführt, und die Mehrheit der Kommission ist absolut derselben Meinung: Wir sind der Meinung, dass diese Schiesspflicht aufrechterhalten werden soll. Sie ist ein Mehrwert. Sie bringt regelmässiges Training. Sie gehört zur Ausbildung. Sie gehört zur Weiterbildung, und eine Waffe einfach nur im Schrank zu haben und nie damit zu üben und diese nie zu gebrauchen ist gefährlich, und das dürfen wir nicht zulassen. Das obligatorische Schiessen bietet ja geradezu den Raum dafür, dass man eben diese Übung in einem gesicherten Umfeld mit einer sauberen Aufsicht durchführen und die eigenen Fähigkeiten auffrischen kann. Eine Minderheit der Kommission sieht in dieser allgemeinen Schiesspflicht keinen Sinn mehr, deshalb auch ihr Antrag. Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission diesen Antrag abgelehnt.
Zusammengefasst kann ich sagen, dass die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates alle hier von den Minderheiten aufgenommenen Anträge in diesem Block abgelehnt hat.