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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-10

Wortprotokoll

Sie haben heute Morgen das Gesetz zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative beraten. Sie haben das Projekt mit einer grossen, eindrücklichen Mehrheit verabschiedet. Jetzt geht das Gesetz zurück in den Nationalrat. Es gibt Differenzen. Der Nationalrat wird sich darum kümmern. Allenfalls kommt es nochmals in Ihren Rat zurück, und allenfalls kann sich die Bevölkerung dann auch noch dazu äussern, wenn gegen das Umsetzungsgesetz das Referendum ergriffen wird. Das haben Sie heute Morgen auch entschieden: Erst dann kann und soll sich die Bevölkerung zur Durchsetzungs-Initiative äussern. Dieses Vorgehen ist richtig im demokratischen Ablauf, wie wir ihn kennen. Dies gibt der Bevölkerung zuerst die Möglichkeit zu sehen, wie das Parlament die Ausschaffungs-Initiative, die angenommen worden ist, umsetzt. Von daher geht es auch nicht um die Frage, ob Sie jetzt noch ein Zeichen setzen, sondern Sie müssen jetzt einfach umsetzen, und das haben Sie heute Morgen getan.

Herr Ständerat Föhn sagt, der Souverän müsse sich jetzt noch einmal äussern können. Ich glaube, der Souverän hat sich schon geäussert. Er kann sich allenfalls zu Ihrer Umsetzungsgesetzgebung nochmals äussern, und wenn er nachher der Meinung ist, es brauche noch eine Verfassungsdiskussion, dann kann er das auch noch tun.

Ich muss nicht nochmals im Detail auf die Durchsetzungs-Initiative eingehen, weil es heute Morgen gezeigt und gesagt wurde, was diese alles beinhaltet: Sie geht massiv weiter als die Ausschaffungs-Initiative. Sie schafft grosse Konflikte mit den Menschenrechten und mit der Verhältnismässigkeit. Sie schränkt auch die Beschwerderechte ein, wie wir das sonst nicht kennen, indem die Beschwerdeberechtigten sich nicht mehr ans Bundesgericht wenden können. Denn die kantonalen Gerichte entscheiden endgültig - und das in einer derart schwerwiegenden Frage, denn eine Landesverweisung ist ein schwerwiegender Entscheid. Sie müssen sich das vielleicht einmal für sich selber vorstellen, was es bedeutet, wenn Sie des Landes verwiesen werden. Das soll dann abschliessend von den kantonalen Gerichten entschieden werden. Das widerspricht auch dem, was wir in unserem Land als Anforderung an die Rechtssicherheit kennen: Wir haben bei schwerwiegenden, gewichtigen Entscheiden die Möglichkeit, eine Beschwerde ans Bundesgericht zu machen, um eine einheitliche Auslegung sicherzustellen. Das soll mit der Durchsetzungs-Initiative auch nicht mehr möglich sein.

Wir machen jetzt Schritt für Schritt. Sie haben heute Morgen sehr gewichtige Entscheide gefällt, jetzt tun wir den nächsten Schritt. Die Durchsetzungs-Initiative braucht es nicht, und sie soll deshalb der Bevölkerung zur Ablehnung empfohlen werden. [PAGE 1288]