Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-10
Wortprotokoll
Ich komme nachher noch auf die Bemerkung der Kommissionssprecherin zurück. Sie hat eine Frage gestellt bzw. sich zum Ausschluss der Zusammenarbeit in fiskalischen Angelegenheiten geäussert.
Einleitend nochmals kurz Folgendes: Die Kriminalität macht eben vor unseren Landesgrenzen nicht halt. Die meisten Kriminalitätsbereiche weisen einen internationalen Bezug auf, und deshalb müssen wir diese grenzüberschreitende Kriminalität auch durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bekämpfen, und dafür brauchen wir die entsprechenden Instrumente.
Die Schweiz hat in den letzten Jahren insgesamt 14 Polizeiabkommen abgeschlossen. Neben den Polizeiabkommen mit unseren Nachbarstaaten haben wir einen Schwerpunkt auf die Länder Südosteuropas gelegt. Nach dem Abschluss der Abkommen mit Albanien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und zuletzt 2009 mit Serbien ist das jetzt vorliegende bilaterale Polizeiabkommen mit Kosovo eigentlich eine logische Weiterentwicklung unserer bewährten Zusammenarbeit.
Der Abschluss eines bilateralen Polizeiabkommens ist im Falle von Kosovo für uns aber ganz besonders wichtig, weil Kosovo weder Mitglied von Interpol noch von Europol ist, das heisst, dass die beiden wichtigsten multilateralen Instrumente für die internationale Polizeizusammenarbeit hier nicht direkt zur Verfügung stehen. Die Schweiz hat schon früh auf diesen Mangel reagiert, indem sie bereits im Jahr 2008 einen Polizeiattaché für Kosovo akkreditiert hat, der die Zusammenarbeit vor Ort unterstützen kann. Ich kann Ihnen sagen, dass das eine sehr wertvolle Zusammenarbeit ist; ich glaube, da haben wir frühzeitig das Richtige gemacht.
Das Polizeiabkommen, das neu verhandelt worden ist, erweitert jetzt natürlich die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und bietet eine umfassende rechtliche Basis. Inhaltlich - ich werde Ihnen das Abkommen jetzt nicht im Detail vorstellen - entspricht es den Abkommen, die wir in den letzten Jahren mit anderen Staaten in dieser Region abgeschlossen haben. Der Fokus liegt auf der Bekämpfung der Schwerstkriminalität, namentlich der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels, des Menschenhandels, des Menschenschmuggels und des Terrorismus. Eine Zusammenarbeit in Angelegenheiten politischer, militärischer oder fiskalischer Natur ist auch in diesem Abkommen aber explizit ausgeschlossen.
Ich möchte jetzt gerne noch etwas dazu sagen, warum diese Bereiche vom Vertrag ausgenommen sind: Dieser Ausschluss ist ein Grundsatz der Schweizer Strafrechtshilfe, wie er auch explizit in Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Rechtshilfe in Strafsachen verankert ist. Ausgeschlossen ist damit die Zusammenarbeit mit anderen Staaten unter anderem bei Steuerhinterziehung, bei Landesverrat, Spionage oder auch bei Militärdienstverweigerung. Dieser Ausschluss findet sich in allen internationalen Übereinkommen, welche die Schweiz abgeschlossen hat. Diese gesetzlichen Vorgaben werden daher auch in den Polizeiabkommen mit Nicht-EU-Staaten umgesetzt. Das ist also nicht speziell bei Kosovo der Fall, sondern das gilt für alle internationalen Übereinkommen. Mit den EU-Staaten wurde hingegen durch den Abschluss des Schengener Durchführungsübereinkommens und vor allem des Betrugsbekämpfungsabkommens die Zusammenarbeit im Bereich der indirekten Steuern ermöglicht. Die Zusammenarbeit bei den direkten Steuern wie auch in politischen und militärischen [PAGE 1291] Angelegenheiten ist aber auch bei den Abkommen mit den EU-Staaten ausgeschlossen.
Wie gesagt, in Bezug auf den Inhalt haben wir es hier mit ähnlichen oder gleichlautenden Abkommen zu tun, wie wir sie bereits mit anderen Staaten in dieser Region abgeschlossen haben. Ich darf Ihnen sagen: Ein solches bilaterales Polizeiabkommen ist ein ausserordentlich wertvolles Instrument, um die grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können. Das Polizeiabkommen entspricht unseren internationalen Verpflichtungen. Es greift auch nicht ein in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Justiz- und Polizeibehörden und in die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen.
Jetzt noch die gute Nachricht: Dieses Polizeiabkommen kann mit den bestehenden personellen und finanziellen Mitteln umgesetzt werden.
Ich hoffe, ich konnte Sie davon überzeugen, diesem Abkommen zuzustimmen.