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preparatory:AB 17361

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-10

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, ich danke für das Kompliment bezüglich der mir attestierten Beständigkeit. Mich interessiert jetzt die Beständigkeit des Bundesrates, nicht nur in formalistischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die demokratische Fairness, um die es rund um diese Vorlage nämlich geht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, Frau Riklin, dass die Asiaten und die Afrikaner sehr daran interessiert seien, dass wir uns diesem Uno-Ausschuss anschliessen. Dafür habe ich durchaus Verständnis, das respektiere ich. Auf der anderen Seite stelle ich fest, dass ich gemäss dem Eid, den ich geleistet habe, eigentlich für die Schweizer verantwortlich bin. Ich frage Sie: Weshalb dürfen wir dann nicht auch die Schweizer fragen, ob sie sich diesem Ausschuss anschliessen wollen oder nicht?

Ich habe alle Protokolle zur Uno-Antirassismus-Konvention und zur Rassismusnorm von Anfang der Neunzigerjahre an genau geprüft mit dem Ziel, die Gründe für den Vorbehalt zu finden, der danach zu Artikel 14 der Konvention ausgesprochen wurde. Folgendes ist mir zu diesem Vorbehalt aufgefallen: Es wurde ausdrücklich gesagt, es gebe keine juristische Begründung für einen Vorbehalt, es gebe einzig eine politische Begründung und Rechtfertigung dafür. Man verhielt sich damals offenbar nicht so formalistisch, Herr Bundesrat. Das hiess im Klartext nichts anderes, als dass man die Volksabstimmung über die Rassismusnorm von diesem Uno-Ausschuss entlasten wollte, sodass man dem Volk gegenüber versprechen konnte - und das hat man getan -, es würde nie vorkommen, dass eine Instanz ausserhalb unseres Landes, dass also sozusagen "fremde Richter", auch wenn sie nicht Richter in juristischem Sinne sind, über Vergehen urteilen würden, die in Zusammenhang mit der Rassismusnorm begangen worden sind. Wenn es schon zu Verfahren käme, würden Verstösse in der Schweiz beurteilt. Das ist damals im Abstimmungskampf versprochen worden. Und deshalb hat man damals den Vorbehalt bezüglich Anerkennung der Uno-Rassismus-Instanz ausgesprochen.

Und jetzt kommt man und sagt: Es sind seither einige Jahre vergangen, jetzt können wir diesen Vorbehalt streichen. Und formalistisch begründet man, dass der Widerruf des Vorbehaltes dem Referendum entzogen werden könne. Was man dem Volk damals nicht zumuten wollte, weil man befürchtete, die Entscheidung könnte anders ausfallen, das will man dem Volk jetzt ohne Referendumsmöglichkeit sozusagen durch die Hintertür unterjubeln. Da geht es um die Beständigkeit in demokratischer Fairness, nicht um Formalismus.

Die Frau Kommissionspräsidentin hat erwähnt und hat sich darauf gestützt, man habe zu dieser Vorlage ein [PAGE 1811] Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Und man kann der Botschaft entnehmen, das Vernehmlassungsverfahren habe ausschliesslich positive Antworten hervorgebracht. Ich erkundigte mich nach dem Verlauf dieses Vernehmlassungsverfahrens und stellte zunächst fest, dass die Parteien überhaupt nicht begrüsst worden waren; keine Partei konnte sich zu dieser Vorlage äussern. Dann hiess es, es seien Fachstellen und die Kantone angefragt worden. Ich erkundigte mich nach der Stellungnahme meines Kantons, des Kantons Zürich. Die angesprochene Regierungsrätin stellte fest, sie sei zu dieser Sache nie befragt worden, es gebe keinen Regierungsratsbeschluss dazu. Es stellte sich heraus, dass die Antwortfrist derart kurz angesetzt worden war, dass keine Zeit blieb, die Vorlage dem Regierungsrat zu unterbreiten. Das Einzige, was erfolgte - der Herr Bundesrat glaubte mir dies in der Kommission zuerst gar nicht, weshalb er damals die entsprechenden Unterlagen extra holen liess -, war eine Erklärung des Regierungspräsidenten - lediglich mit der Feststellung, die Sache sei für den Kanton Zürich technisch durchführbar. Eine Stellungnahme pro oder contra erfolgte nicht - in der Botschaft und auch hier vernehmen wir aber, alle Antworten seien positiv gewesen, alle Angefragten hätten zugestimmt.

Ich muss dazu einfach festhalten: So darf in diesem Land nicht mit demokratischen Gepflogenheiten umgegangen werden. So darf nicht mit dem Bürger in diesem Land umgegangen werden! Das muss hier in aller Klarheit ausgesprochen werden. Da wird ein Spiel getrieben, das nicht fair ist und das wir nicht dulden wollen.

Ich möchte Sie auffordern, im Namen dieser demokratischen Beständigkeit, Herr Bundesrat: Entwickeln Sie die Grösse, das Volk - nachdem man es 1994 nicht mit dieser Frage belasten wollte, weil man die Abstimmung in Gefahr sah - hier anzufragen: Soll die Schweiz diesen Uno-Ausschuss anerkennen oder nicht? Das wäre fair, und das wäre beständig.

Ich sage zum Schluss nicht, Herr Bundesrat: Wenn es nicht so kommt, wie ich es Ihnen beantrage, dann treffen wir uns bei Philippi wieder. Aber ich sage Ihnen: Wir treffen uns in den nächsten Wochen an diversen Abstimmungsveranstaltungen, und da werden Sie dann vernehmen, wie die Reaktion des Volkes ist. Dem Volk ist vor der Abstimmung über die Rassismusnorm 1994 einiges versprochen und einiges zugesagt worden. Und einiges ist deutlich anders herausgekommen. Ich sage nicht, es sei dem Volk damals nicht die Wahrheit gesagt worden. Auch die Regierung hat sich damals getäuscht. Man hat die Norm leichter genommen, als sie es dann tatsächlich war. Ich bitte Sie, machen Sie den gleichen Fehler nicht noch einmal. Lassen Sie das Volk zu Wort kommen. Es ist reif genug und sachlich in der Lage, diese Entscheidung zu treffen. Respektieren wir das Volk!