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AB 173689

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte nur unterstreichen, dass bei dieser Liste das medizinische Augenmass gewahrt werden muss; das ist klar. Wir sind bei Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a, habe ich das richtig verstanden? Die Liste, die etabliert wird, muss den medizinischen Gegebenheiten Rechnung tragen. So gibt es verschiedene Patientenorganisationen, die an dieser Stelle etwas Sorge haben. Aber man kann hier sicher auf das Amt vertrauen, dass dies entsprechend gewürdigt wird. Im Bereich der Epilepsie ist es z. B. ausserordentlich unerwünscht, Dinge ohne die genaue Einstellung auf den Patienten zu substituieren oder abzugeben. Solche Medikamente sollten dann nicht auf dieser Liste figurieren. Aber eben, ich denke, man kann hier darauf Vertrauen haben, dass diese Liste mit medizinischem Sachverstand etabliert wird.

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