Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-05-07
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um das Schliessen von Lücken, um die verstärkte Aufmerksamkeit auf gravierende Problemstellungen und um die Stärkung der Patientenrechte. Die grüne Fraktion bittet Sie, den Anträgen der Minderheiten Heim und Weibel zuzustimmen.
Ob eine nationale Meldestelle für Lieferengpässe die sinnvolle Antwort auf die verstärkte Aufmerksamkeit und Bekämpfung von Lieferengpässen ist, möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen. In dieser Hinsicht bin ich auch froh um eine vertiefte Beratung des Zweitrates. Tatsache ist, dass Lieferengpässe ein schwerwiegendes Problem darstellen, zunehmend häufig vorkommen und auch deswegen in den Fokus der politischen Aufmerksamkeit gehören, weil es ein Ziel dieses Gesetzes ist, eben alle Menschen unter gleichen Voraussetzungen mit den für sie besten Heilmitteln zu versorgen.
Die Minderheit Weibel verlangt die Möglichkeit eines erweiterten Meldezugangs bei unerwünschten Ereignissen und Vorkommnissen. Es gibt immer wieder Gerüchte und Stimmen, die sagen, dass es ein ärztliches Underreporting von Medikamentennebenwirkungen gebe. Ein Beispiel dazu sind die Impfnebenwirkungen. Mit der Möglichkeit, dass Direktbetroffene oder deren Organisationen dies einfach und unkompliziert ebenfalls melden können, kann diesen Gerüchten die Stimme genommen werden, weil sie damit verifiziert oder falsifiziert werden können. Es ist natürlich klar, dass mit den Meldemöglichkeiten auch der Rechtsschutz dieser Personen verstärkt werden muss. Das ist ein Whistleblower-Artikel. Aber wenn jemand Gefahr läuft, seine Anstellung zu verlieren oder anderweitig sanktioniert zu werden, dann wird er eben nichts melden. Deswegen gehören diese beiden Punkte zusammen.
Was Artikel 63a, das Informationssystem für Antibiotika in der Veterinärmedizin, betrifft, so ist es so, dass der Antibiotika-Gebrauch in der Veterinärmedizin global ein ganz grosses Problem ist, was die Enrwicklung von Resistenzen gegen Antibiotika betrifft. Es braucht auch nur kleinste Mengen im Fleisch, und Menschen zeigen nachher Resistenzen gegen Antibiotika, mit denen sie behandelt werden müssten. Es ist diesbezüglich nicht hilfreich, die Humanmedizin gegen die Veterinärmedizin auszuspielen, weil beide ihren Beitrag in dieser Hinsicht leisten müssen. Wichtig ist es - und das haben wir in der vorberatenden Kommission unterlassen -, dass die betroffenen Kreise der Veterinärmedizin und der Landwirtschaft angehört werden, um ein sinnvolles und für sie auch praxistaugliches Informationssystem aufzubauen. Ich bitte an dieser Stelle, diese Anhörungen in die weitere Beratung einzubauen. Trotzdem: Das Problem ist ein grosses Problem und muss gelöst werden, und die grüne Fraktion bittet Sie deshalb, bei Artikel 63a der Mehrheit zu folgen.