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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2014-05-07

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Hier ist sicher der Moment, wo wir uns nochmals vergewissern sollten, worum es in diesem Gesetz geht. Es geht um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Sinn und Zweck des HMG ist es, die Qualität, die Sicherheit und die Wirksamkeit von Heilmitteln zu gewährleisten. Diese Ziele erreichen wir dann, wenn die Wahl eines Heilmittels ausschliesslich auf medizinischen Kriterien fusst und nicht von finanziellen Anreizen beeinflusst wird. Anders gesagt: Dieses Ziel erreichen wir dann, wenn die Frage, was wirkt und was der Patientin hilft, leitend ist und nicht die Frage: Wie verdiene ich am meisten? Mit den hier behandelten Artikeln sind wir im Kern dieser Auseinandersetzung, es geht um die vielzitierten sogenannten geldwerten Vorteile.

Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Carobbio Guscetti und damit das Konzept des Bundesrates. Die einzige Modifikation besteht darin, dass die Minderheit Carobbio Guscetti generell die Heilmittel regeln will und nicht, wie der Bundesrat, ausschliesslich verschreibungspflichtige Medikamente. Diese Variante - das Konzept des Bundesrates, ergänzt mit dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti - ist diejenige Variante, die die Interessen der Patientinnen und Konsumenten am stärksten ins Zentrum rückt.

Weshalb brauchen wir hier eine sehr strikte Regelung? Ganz einfach deshalb, weil es um sehr viel Geld geht. Wir haben es mehrfach gehört: Wir regulieren hier einen 5- bis 6-Milliarden-Franken-Markt. Wo es um so viel Geld geht, sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Eine Studie der WHO aus dem Jahre 2010 zeigt, wie die Beeinflussung funktioniert. Ich zitiere aus einer Sekundärstudie, die die Kommission in Auftrag gegeben hat:

"1. Die Beeinflussung durch Geschenke und Sponsoring beginnt bereits im Studium.

2. Je mehr Geschenke Ärzte erhalten, desto weniger kritisch reagieren sie auf Beeinflussungsversuche seitens der Hersteller.

3. Gesponserte Fortbildung", das ist besonders wichtig, "wirkt sich auf das Verschreibungsverhalten aus.

4. Mehr Kontakte zwischen Ärztinnen und Pharmavertreterinnen führen zu schnelleren und teureren Verschreibungen.

5. Kleine Geschenke ... erhalten die Freundschaft: Ärzte fühlen sich den Schenkenden verpflichtet ...

6. Werbung, die sich direkt an Patientinnen richtet, führt zu mehr Verschreibungen: Die Ärzte verschreiben bereitwillig die von Patienten verlangten Medikamente."

Interessant ist aber auch folgender Befund: Die Ärztinnen und Ärzte halten sich für weit weniger beeinflussbar, als sie [PAGE 700] es tatsächlich sind. Nur gerade 1 Prozent der Ärzte hält sich selber für beeinflussbar, hingegen halten 51 Prozent derselben Ärzte ihre Kollegen für stark beeinflussbar.

Um diese Beeinflussbarkeit zu reduzieren, braucht es eben klare Regelungen. Diese müssen in vier Dimensionen vorgelegt werden: erstens beim Personenkreis, zweitens beim Sachverhalt, drittens bei den Ausnahmen und viertens bei der Kontrolle. Beim Personenkreis und beim Sachverhalt sind sich die Mehrheit und die Minderheit II (Carobbio Guscetti) mehr oder weniger einig; die Lösungen sind mehr oder weniger identisch. Bei den Ausnahmen ist die Mehrheit deutlich weniger strikt. Sie lässt eben genau diese kleinen Geschenke, die die Freundschaft erhalten, zu, weshalb ihr Antrag aus Sicht der SP-Fraktion eben nur die zweitbeste Lösung ist. Die Minderheit II und das Konzept des Bundesrates schützen die Interessen der Bevölkerung eben viel stärker. Die vierte Dimension, die Kontrolle, ist uns besonders wichtig, denn jede Regelung ist nur so gut wie ihre Umsetzung. Deshalb fordert die Minderheit II mit Artikel 57c Absatz 4 eine zentrale Ergänzung mit Sanktionen, wie sie Frau Carobbio Guscetti vorher begründet hat.

Zum Schluss noch ein Wort zum Antrag der Minderheit I (Humbel) zu Artikel 57a Absatz 2 Buchstabe d: Hier geht es, wie vorhin ausgeführt, vor allem um die Ärztenetzwerke, um die Frage, wie diese mit den Rabatten umzugehen haben. Die Minderheit I will, dass die Rabatte, welche Netzwerke aushandeln, nicht zwingend an die Versicherten weitergegeben werden müssen, sondern durchaus auch ausschliesslich zwischen Krankenversicherern und Netzwerken aufgeteilt werden dürfen. Das ist schon eine ziemlich anmassende Forderung, die dem Grundsatz des KVG fundamental widerspricht. Doch besonders irritierend ist, dass alle Anträge, welche eine Offenlegung nicht gegenüber den Behörden, sondern gegenüber den Versicherten forderten, abgelehnt wurden. Dieses Recht auf Geheimverträge hat in der Beziehung zwischen Arzt und Patient nichts zu suchen. Die SP-Fraktion lehnt deshalb diesen Minderheitsantrag ab.