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Stolz Daniel · Nationalrat · 2014-05-07

Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Bei Block 2 geht es um ganz wichtige Grundsätze: Integrität, Transparenz und Offenlegungspflicht.

Ganz konkret zu Artikel 57a: Das Problem, dass Leistungserbringer veranlasst sein könnten, ihren persönlichen Gewinn über das Patienteninteresse zu stellen, also ein Medikament zu verschreiben, mit dem sie mehr verdienen als mit jenem, das wirklich geeignet wäre, will die FDP-Liberale Fraktion mit der Kommissionsmehrheit konsequent angehen. Sie will deshalb einerseits ein Verbot nichtgebührender Vorteile bei allen Heilmitteln, also auch bei nichtverschreibungspflichtigen, erfassen. Andererseits wollen wir mit der Mehrheit die Ausnahme vom Vorteilsverbot anders als der Bundesrat regeln. Vor allem sollen Unterstützungsbeiträge für Forschung, Weiterbildung und Fortbildung sowie handelsübliche Abgeltungen bei Bestellungen erlaubt sein, sofern sie - das ist wichtig - in den Geschäftsunterlagen ausgewiesen werden. Beides macht Sinn. Wenn man solche Beiträge verbieten würde, führte das nur zu Preissteigerungen. An Forschung, an Weiterbildung und an Fortbildung sind wir an sich schon selber sehr interessiert. Deshalb unterstützt die FDP-Liberale Fraktion konsequenterweise das Konzept der Mehrheit insgesamt.

Allerdings ist aus unserer Sicht in Ergänzung zum Konzept der Mehrheit der Antrag der Minderheit I (Humbel) zu unterstützen. Der Verweis auf die Konditionen gemäss Artikel 56 Absatz 3bis KVG ist eine zweckdienliche Konkretisierung. Dort werden die Vergünstigungen beim Einkauf von Medikamenten geregelt. Hier geht es darum, dass diese Vergünstigungen auch an die Patientinnen und Patienten weitergegeben werden. Dies ist heute - das wissen wir alle - nicht unbedingt der Fall. Dafür müssen wir sorgen, wenn wir nicht wollen, dass die Preissteigerung im Gesundheitswesen weitergeht wie bisher. Das will die Minderheit I (Humbel), das will auch die FDP-Liberale Fraktion.

Den Antrag der Minderheit II (Carobbio Guscetti) lehnen wir dagegen klar ab. Nicht jeder Rabatt, nicht jede Vergünstigung ist medizinisch schädlich oder auch marktverzerrend. Wer das alles verbieten will, schadet schlussendlich dem Gesundheitssystem insgesamt, und vor allen Dingen führt es zu Kostensteigerungen. Es sollen nicht alle Anreize, die für ein möglichst wirtschaftliches Handeln stehen, abgeschafft werden; sonst sind weitere Steigerungen der Krankenkassenprämien garantiert, und zwar noch stärkere, als wir sie heute schon kennen.

In Artikel 56 Absatz 4 KVG geht es um die Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Zum Antrag der Minderheit Steiert: Es ist sicher richtig, wenn die versicherten Personen oder die Versicherer selber die Herausgabe von Vergünstigungen verlangen können - aber doch bitte nicht kollektiv! Dies lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab. Den Gegensatz zu den einzelnen Patienten und die Ergänzung um die Organisationen kann ich nicht nachvollziehen.

Zu Artikel 84a, "Melde- und Beschwerderecht": Selbstverständlich gilt auch hier, dass Fehlentwicklungen, wo auch immer, egal in welchem Bereich, müssen gemeldet werden können. Das gilt gerade auch für Medikamente. Die FDP-Liberale Fraktion geht aber momentan davon aus, dass unsere Rechtslage ausreicht, um zum Beispiel vor Drohungen zu schützen. Wir lehnen deshalb den Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zu Artikel 84a ab. Mit diesem Antrag würden wir Organisationen einen Blankocheck ausstellen zu klagen, ohne die Konsequenzen tragen zu müssen. Wohl würde die grosse Mehrheit der Organisationen das nicht tun, sie würden dieses Recht sicher nicht missbrauchen, aber die Gefahr bleibt, dass es einzelne täten und wir dann eine Anzeigenflut hätten. Das möchten wir nicht ermöglichen.

Ebenfalls lehnen wir den Antrag der Minderheit Heim zu Artikel 87 Absatz 1 ab, also die Streichung von Buchstabe bbis. Zu diesem Minderheitsantrag sagen wir Nein.