Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2014-05-07
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit de Courten. Es geht um den Versandhandel, und der ist grundsätzlich nicht unumstritten. Weil es um verschreibungspflichtige Medikamente geht, besteht hier natürlich eine gewisse Gefahr des Missbrauchs bzw. die Gefahr, dass die Kontrolle nicht genügend durchgeführt werden kann. Diese Vorbehalte sind nicht ganz von der Hand zu weisen, also ist Zurückhaltung angesagt.
Die Kommission will ja eigentlich am Grundsatz festhalten, nichts Wesentliches zu ändern. Bei Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a will die Mehrheit eine Präzisierung, von der Herr de Courten sagt, sie sei nicht notwendig. Ich würde Ihnen empfehlen, es beim bestehenden Buchstaben a zu belassen. Wenn man in einer Revision solche Ergänzungen einfügt, dann schafft man nur neue Unsicherheiten, und man muss sich wieder auf die neue Formulierung einstellen. Es ist ja nicht so, dass der Versandhandel in der heute bestehenden Art nicht funktionieren würde.
Insbesondere aber soll gemäss der Mehrheit dann bei Absatz 4 die Bewilligungsinstanz geändert werden, indem das Institut die Bewilligung erteilt. Bisher waren es die Kantone. Da ist wirklich nicht einzusehen, warum man hier eine Korrektur vornimmt. Die Kantone haben ja die Aufsicht, sie haben die Kontrolle auszuüben, also sollten sie auch die Bewilligung erteilen können. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Weiter unten auf der Fahne sehen Sie, dass ja auch die Bewilligung für den Detailhandel, was die Medikamente anbelangt, den Kantonen obliegt. Eine Verschiebung beim Versandhandel ist wirklich nicht einzusehen.
Ich bitte Sie also, hier die beiden Anträge der Minderheit de Courten zu unterstützen. Diese wollen die bestehende Situation im Versandhandel beibehalten und keine Korrekturen, die zu Verunsicherung führen.