Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-05-07
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Mit den Änderungen im Heilmittelgesetz werden der Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln und die Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Industrie verbessert. Dabei soll der Marktzugang zu Komplementär- und Phytoarzneimitteln erleichtert und eine grössere Vielfalt an kindgerechten Arzneimitteln verfügbar gemacht werden. Weiter werden die Bestimmungen zu Rabatten und Boni sowie die Selbstmedikation neu geregelt. Die Revision beinhaltet Erleichterungen beim Zulassungsverfahren für Arzneimittel. Dies betrifft insbesondere Arzneimittel der Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde. Von den vorgeschlagenen Änderungen können auch Arzneimittel profitieren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Heilmittelgesetzes kantonal zugelassen waren und noch immer vertrieben werden. Dank einer Sonderregelung dürfen sie entsprechend gekennzeichnet weiterhin in Umlauf gebracht werden, jedoch, wie bis anhin, nur im betreffenden Kanton.
Überarbeitet wurde auch die heutige Regelung der geldwerten Vorteile wie Warenboni oder Gratismuster, mit denen Hersteller ihre Produkte bei Ärztinnen und Apothekern bewerben. Ziel ist es, mehr Transparenz und Klarheit über die Zulässigkeit solcher Rabatte zu schaffen, die bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden. Beispielsweise sind Naturalrabatte künftig nicht mehr zulässig, und man muss auch seine geschäftlichen Verbindungen zu Herstellern offenlegen. Der Bundesrat legt die Einzelheiten der Rahmenbedingungen mit seinen Ausführungsbestimmungen fest.
Zudem sollen Apotheken und Drogerien mehr Kompetenzen bei der selbstständigen Abgabe von Arzneimitteln erhalten, womit die Selbstmedikation vereinfacht wird. Drogistinnen und Drogisten in der ganzen Schweiz sollen sämtliche nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittel selbstständig abgeben dürfen. Apothekerinnen und Apotheker wiederum erhalten die Möglichkeit, einen Teil der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen einer fachlichen Beratung auch ohne ärztliches Rezept persönlich abzugeben. Dies bedingt vorgängig eine Überprüfung der Einteilung der Arzneimittel in die verschiedenen Abgabekategorien durch Swissmedic.
Die Vorlage ist also sehr umfassend und komplex. Die SGK hat das Heilmittelgesetz über 46 Stunden beraten. Dabei wurden 131 Anträge gestellt und bereinigt. Die Kommission liess beispielsweise bezüglich der geldwerten Vorteile vertiefte Abklärungen vornehmen.
Das Ziel für uns Grünliberale ist, mit dem Heilmittelgesetz die Patientensicherheit zu steigern, ohne dass Forschung und Innovation behindert werden. Aus unserer Sicht sind wichtige Anliegen in die Vorlage eingeflossen. Gemäss Artikel 14 soll Swissmedic zusätzliche Kategorien von Arzneimitteln für die gesamte Schweiz vereinfacht zulassen: Arzneimittel, welche im EU- und Efta-Raum seit 10 Jahren zugelassen sind - "well-established use" -; nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel mit Indikationsabgabe, die seit mindestens 30 Jahren, davon 15 Jahre im EU- und Efta-Raum, medizinisch verwendet werden - "traditional use" -; sowie Arzneimittel, die seit mindestens 15 Jahren in einem Kanton zugelassen sind, wobei dieser Passus insbesondere Naturheilmittel aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden betrifft.
Die Kommission will mit Artikel 24 den Apothekern mehr Kompetenzen geben als der Bundesrat und die Wahlfreiheit der Patienten stärken. Apotheker sollen bei bestimmten Indikationen selbstständig verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben können. Zudem soll mit Artikel 26 der Arzt oder die Ärztin bei jeder Verschreibung ein Rezept ausstellen, damit der Patient oder die Patientin frei wählen kann, wo er oder sie das Medikament beziehen will.
Die Kommission will mit Artikel 42a dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, Massnahmen in der Tierhaltung und Veterinärmedizin zu treffen, um Antibiotika-Resistenzen zu verringern. Wir alle wissen, dass die Antibiotikaresistenzen ein aktuelles und immer wichtigeres Problem sind. Neu soll zudem mit Artikel 63a ein Informationssystem geschaffen werden, das es ermöglicht, den Antibiotika-Verbrauch in der Veterinärmedizin bis auf die Stufe der einzelnen Betriebe und Tierärzte hinunter zu überwachen.
Dem Problem, dass Leistungserbringer veranlasst sein können, ihren persönlichen Gewinn über das Patienteninteresse zu stellen, will die Kommissionsmehrheit anders begegnen als der Bundesrat. Einerseits soll das Verbot nichtgebührender Vorteile alle Heilmittel, also nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel ebenso wie Medizinprodukte, erfassen, andererseits will die Kommission die Ausnahmen vom Vorteilsverbot anders regeln. Zulässig sein sollen geringfügige, sozial übliche Vorteile, Unterstützungsbeiträge für Forschung, Weiter- und Fortbildung sowie handelsübliche Abgeltungen bei Bestellungen und Lieferungen von Heilmitteln, sofern sie in den Geschäftsunterlagen auch ausgewiesen werden. In diesem Bereich werden wir den Antrag der Minderheit I (Humbel) unterstützen, welcher zusätzlich einen der letzten Reste an Marktwirtschaft in unserem Gesundheitswesen erhalten will.
Die SGK hat leider darauf verzichtet, eine zweite Lesung durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass auch heute nicht alle Widersprüche in diesem Gesetz bereinigt werden können. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass der Ständerat ein Auge auf die Konsistenz des Gesetzes haben und allfällige Unstimmigkeiten bereinigen wird.
Das Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten. Zu den einzelnen Minderheitsanträgen werden wir Grünliberalen uns dann blockweise wieder äussern.