Heim Bea · Nationalrat · 2014-05-07
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Das Herz dieser Vorlage ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Das sind die Worte von Bundesrat Alain Berset, und unter diesem Aspekt betrachtet auch die SP-Fraktion diese Revision des Heilmittelgesetzes, begrüsst sie und empfiehlt Ihnen, darauf einzutreten.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Revision bringt Verbesserungen bei den Kinderarzneimitteln, sie schafft die nötigen Anreize zur Förderung der Forschung, auch im Bereich der Kinderarzneimittel und der seltenen Krankheiten. Ein Schwerpunkt sind die Komplementärarzneimittel, dies auch für die SP-Fraktion, und die Selbstmedikation. Transparenz bei Rabatten und Boni, Massnahmen zur Reduktion der Antibiotika-Resistenzen, Verbesserungen im Zulassungsverfahren, indem, mit Blick auf den Vioxx-Skandal und Tamiflu, die Zulassungsgesuche alle für die Beurteilung wesentlichen Unterlagen enthalten müssen und klinische Studien veröffentlicht werden können. Das alles sind Punkte, die wir unterstützen.
Nun zu den einzelnen Schwerpunkten, zuerst zur Arzneimittelsicherheit für Kinder und Vulnerable: Für die verletzlichste aller Patientengruppen, für Säuglinge und Kinder, gibt es noch immer zu wenig spezifisch geprüfte und zugelassene Arzneimittel. Kinder werden oft mit Medikamenten für Erwachsene behandelt, aber Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Es braucht dringend Studien über die Wirkung und Sicherheit von Kindermedikamenten. Die Revision schafft dafür, und das in internationaler Abstimmung, das Instrument des pädiatrischen Prüfkonzepts. Das ist eine vertiefte Zulassungsprüfung, die der Pharmaindustrie mit der Verlängerung des Schutzzertifikats und mit der Datenexklusivität abgegolten wird, diese aber auch verpflichtet, die Zulassungsdokumentation im Fall einer Produktionseinstellung kostenlos zur Verfügung zu stellen, damit Versorgungslücken verhindert werden können.
Ich bedaure es, dass diese Regelung der Versorgungssicherheit nicht für alle Arzneimittel vorgesehen wird, angesichts der sich häufenden Lücken bei wichtigen Medikamenten. Der Bund sieht zur Verbesserung der pädiatrischen Arzneimitteltherapie eine Datenbank vor, die den Wissens- und Erfahrungsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene hinsichtlich Dosierung, Nebenwirkungen und Interaktionen ermöglicht. Die EU plant dies ebenfalls. Das ist meines Erachtens erst ein erster Schritt, aber immerhin erlauben es die neuen rechtlichen Grundlagen, solche Wissensdatenbanken für weitere verletzliche Gruppen wie Schwangere und ältere Menschen einzurichten.
Als dringend nötig erachtet die SP die Massnahmen in der Human- und Tiermedizin zur Eindämmung von Antibiotika-Resistenzen - laut der WHO eine der grössten weltweiten Herausforderungen dieser Zeit. Für eine gezielte nationale Antibiotika-Strategie braucht es ein Informationssystem, wie es Ihnen die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorschlägt - dies zum Beispiel zur Überwachung der Resistenzsituation. Wir befürworten das sehr.
Weiter soll zur Stärkung der Selbstmedikation aus Gründen der Versorgungssicherheit, zum Beispiel für chronisch kranke Menschen, der Zugang zu Medikamenten erleichtert werden, indem Drogerien nichtverschreibungspflichtige Medikamente und Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente ohne Verschreibung abgeben können. Das unterstützt die SP, zumal ja auch sicherheitsrelevante Regelungen des Bundesrates vorgesehen sind, so die Einteilung in bestimmte Medikamentenkategorien, die Dokumentationspflicht und zum Beispiel die Bedingung, dass die Abgabe in der Apotheke nur dann erfolgen darf, wenn keine unmittelbare Arztkonsultation nötig ist.
Der Sicherheit der Patientinnen und Patienten dient auch das Verbot der geldwerten Vorteile. Die SP begrüsst dies. Die verschärfte Pflicht zur Transparenz und Offenlegung bei Rabatten und Boni soll erstens die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit der Leistungserbringenden absichern und zweitens die Patientinnen und Patienten vor zu viel Medikamenten und vor einer Medikation schützen, die sich mehr an pekuniären, also finanziellen Interessen der Leistungserbringenden orientiert statt an dem, was für die Patientinnen und Patienten medizinisch notwendig und zweckmässig ist.
Im Weiteren betrifft dieses Thema natürlich auch die Medizinprodukte. Hier schlagen wir Ihnen eine entsprechende Ergänzung der Vorlage vor; sie scheint uns sehr wichtig. Auf unsere weiteren Verbesserungsvorschläge kommen wir in der Detailberatung zu sprechen.
Die SP-Fraktion tritt auf diese Gesetzesrevision ein.