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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2014-05-07

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07

Wortprotokoll

Seitens der SVP begrüssen wir die Revision des Heilmittelgesetzes. Die wichtigsten Ziele dieser Gesetzesrevision sind aus unserer Sicht die folgenden: die Verbesserung des Zugangs der Bevölkerung zu Arzneimitteln, die Stärkung der Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung durch neue Forschungsanreize, mehr Transparenz in den Beziehungen zwischen Ärzteschaft und Pharmaindustrie sowie eine neue gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Arzneimittelfälschung und des damit verbundenen Handels.

Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Ich beschränke mich hier darauf aufzuzeigen, in welchen Punkten der Entwurf des Bundesrates im Sinne der Ziele, die ich soeben genannt habe, verbessert wurde:

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Forschungsplatz: Der Revisionsentwurf des Departementes war schlicht und einfach eine verpasste Gelegenheit, mittels Forschungsanreizen im Bereich des geistigen Eigentums die Forschung in der Schweiz zu stärken. Bei der Schaffung des Heilmittelgesetzes hat der Gesetzgeber im Zweckartikel, [PAGE 679] Artikel 1, bewusst nicht nur die gesundheitspolitischen Aufgaben des Heilmittelgesetzes umschrieben, sondern auch zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Heilmittelgesetz attraktive Rahmenbedingungen für die Pharmaforschung in der Schweiz geschaffen werden sollen. Hier hat die Mehrheit der Kommission angesetzt. Unser Credo war, nicht nur autonomen Nachvollzug zu machen, sondern bewusst für den Standort Schweiz Akzente zu setzen. Davon wird die Entwicklung von Kinderarzneimitteln profitieren, die Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten und ebenfalls die Entwicklung von bereits zugelassenen Wirkstoffen für neue Indikationen.

2. Transparenz und Offenlegungspflicht in den Beziehungen zwischen Ärzteschaft und Industrie: Die SVP-Fraktion unterstützt auch die Bemühungen um eine bessere Transparenz in den Beziehungen zwischen den genannten Akteuren im Gesundheitswesen. Wir mussten aber in der Kommission feststellen, dass der vom Bundesrat vorgeschlagene Artikel 57a ungenügend war. Auch hier braucht es Korrekturen. Wichtig ist, dass die Ärzte nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Darum hat die Kommissionsmehrheit richtigerweise eine Abkehr vom Entwurf des Bundesrates beschlossen. Die Fassung der Mehrheit behandelt die ganze Problematik umfassender, weshalb der Titel "Integrität" zutreffender ist als der vom Bundesrat vorgeschlagene. Ferner wird in Absatz 1 anstelle eines Verbots ein reiner Korruptionstatbestand formuliert, dessen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ansonsten greift der Straftatbestand nicht. Es handelt sich nicht mehr um ein Verbot mit Ausnahmen. Einziger Ansatzpunkt des Heilmittelgesetzes ist die mögliche Gesundheitsgefährdung, wenn Arzneimittel nachweislich nur wegen der Gewährung eines geldwerten Vorteils eingesetzt werden. Auch hat sich unsere Delegation mit der Mehrheit gegen eine Weitergabe von Rabatten ausgesprochen. Das ist wohl einer der am meisten umstrittenen Punkte dieser Revision; ich komme in der Detailberatung zu Block 2 darauf zurück.

3. Eine Verschärfung der Strafbestimmungen und die Aufnahme eines neuen Straftatbestandes gegen Medikamentenfälschungen: Die negativen Erfahrungen, welche das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic und die betroffenen Akteure des Pharmamarktes gemeinsam im Umgang mit Artikel 33 des Heilmittelgesetzes gemacht haben, sind allgemein bekannt. Die Rechtsprechung zu Artikel 33 zeigt, dass die strafbaren Handlungen dort und im heutigen Artikel 87 Absatz 1 Litera b zu wenig genau umschrieben sind. Die heutige Rechtslage genügt deshalb nicht. Heute werden Delinquenten teilweise gar nicht oder nicht hart genug bestraft. Dies betrifft insbesondere die Fälschung von Medikamenten, die in der Schweiz bisher mehr oder weniger straflos blieb. Deshalb spricht sich die SVP-Delegation mit der Mehrheit der Kommission für härtere Strafen bei den bestehenden Straftatbeständen und die Einführung des Tatbestandes der Medikamentenfälschung aus.

Ich bitte Sie aus den genannten Gründen, auf das Geschäft einzutreten.