Lexipedia

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-05-07

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich habe ein Mandat der komplementärmedizinischen Heilmittelhersteller in der Schweiz.

Das Heilmittelgesetz dient dem Schutz und der Gesundheit von Menschen und Tieren, indem es sicherstellt, dass alle, die sie benötigen, Zugang zu qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Medikamenten haben. Der Heilmittelmarkt ist gigantisch. Weltweit wird sein Volumen auf Hunderte von Milliarden Dollar geschätzt. Auch in der Schweiz ist der Medikamentenmarkt ein Milliardenmarkt. Neben dem Gewinn einer - im Vergleich zur globalen Versorgung - luxuriösen Versorgung mit Heilmitteln zur Behandlung einer Vielzahl von Krankheiten hat ein Markt mit diesem Volumen immer auch seine Schattenseiten. Es braucht deshalb eine umfassende Regulation. Diese Regulation ist komplex, weil viele Akteure mit den unterschiedlichsten Interessen eine Rolle spielen. Dieser Markt ist wie alle Milliardenmärkte - vom Handel mit Militärgütern über die ICT-Branche bis eben hin zu den Heilmitteln - korruptionsanfällig. Zuständig für die Umsetzung dieses Gesetzes ist die schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde Swissmedic. Es ist deshalb sehr wichtig, wir haben das in diesem Gesetz auch vorgesehen, dass Swissmedic unabhängig von Partikularinteressen agieren kann. Dazu benötigt es eine verbesserte Transparenz, nämlich die Offenlegung der Interessenbindungen der wichtigen Akteure innerhalb von Swissmedic.

Wir müssen uns in der jetzigen Debatte Artikel für Artikel vor Augen halten, dass dieses Gesetz dem Schutz der Gesundheit und somit in erster Linie den Interessen der Patienten und Patientinnen dient. Das ist die Kernaufgabe der Politik bei der Änderung dieses Gesetzes.

Die Komplexität machte uns aber bei der Beratung zu schaffen. Als Ärztin bin ich seit vielen Jahren Betroffene und Beteiligte bei der Umsetzung dieses Gesetzes. Trotz meiner Vorkenntnisse empfand ich diese Beratung als anspruchsvoll, ja als grenzwertig und kaum bewältigbar für eine Milizpolitikerin. Zudem befanden wir uns auch in der Kommission im Spannungsfeld verschiedener Interessenkonflikte, die nicht immer transparent auf dem Tisch lagen. Sowohl die Pharmaindustrie als auch der Handel, die Apothekerinnen und Apotheker, die Versicherer und die Ärzteschaft haben berechtigte Interessen, sie haben aber auch partikuläre Interessen und widersprüchliche Anliegen.

Diese zweite Etappe der Gesetzesrevision hatte das Ziel, Versorgungslücken zu schliessen und zu bekämpfen. Davon betroffen sind Heilmittel für Kinder, Heilmittel für seltene Krankheiten sowie Heilmittel, die für eine Indikation eingesetzt werden, für die sie nicht zugelassen sind, aber auch rein wirtschaftlich begründete Produktionsengpässe - um nur einige wenige dieser Lücken zu nennen. Es galt auch, den Zugang zum reichen Heilmittelschatz der Komplementärmedizin, von den Kräutermischungen unserer Klöster bis zur industriellen Produktion in KMU, zu erleichtern und zu unterstützen. Das entspricht der Umsetzung des Willens des Volkes, das uns mit der Annahme der Volksinitiative zur Förderung der Komplementärmedizin einen sehr klaren Auftrag gab. Diese qualitativ hochwertigen und bewährten Heilmittel werden in Kleinmengen hergestellt und können auf dem Markt nur bestehen, wenn sie nicht übermässig mit Gebühren und Zulassungshürden versehen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Korruptionsbekämpfung. Es ist unbestritten, dass hier die Transparenz erhöht werden muss und dass bisher unverhältnismässig gewährte Preisvergünstigungen, zum Beispiel bei der Rabattierung, klarer mit Rahmenbedingungen versehen werden müssen. Unter diesen Bedingungen aber das Kind mit dem Bade auszuschütten und Rabattverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern gar nicht mehr zuzulassen ist fragwürdig und kaum im Interesse der Patientinnen und Patienten.

Der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz wurde durch die Erweiterung des Unterlagenschutzes gestärkt; auch hier gilt es aber, Augenmass zu haben. Wir werden uns dazu in der Detailberatung noch äussern.

Wir denken, dass die Interessen der Komplementärmedizin in diesem Gesetz im Wesentlichen gut umgesetzt wurden, dass im Konflikt zwischen Apotheker- und Ärzteschaft mit den jetzt gesetzten Rahmenbedingungen noch Verbesserungsbedarf besteht, dass der Unterlagenschutz eher etwas zugunsten der Pharmaindustrie strapaziert wurde und dass wir deshalb hier noch einige Arbeit zu leisten haben.