Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-05-07
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Ich erläutere Ihnen die Haltung der grünliberalen Fraktion.
Den Einzelantrag Fässler Daniel zu Artikel 4 können wir unterstützen. Es ist richtig, diese Definition zu ergänzen.
Bei Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f bzw. Artikel 95b unterstützen wir die Mehrheit mit der Begründung, wie sie eben auf die Nachfrage von Frau Moret ausgeführt wurde, denn inhaltlich ist die Formulierung der Mehrheit und der Minderheit dieselbe. Es ist aber die Frage, ob die Regelung dauerhaft ist oder nur als Übergangsregelung festgeschrieben sein soll.
Bei Artikel 11b, dem neuen Artikel zum Unterlagenschutz im Spezialfall, unterstützen wir auch die Mehrheit. Forschung und Innovation an Präparaten mit abgelaufenem Unterlagenschutz sollen gefördert werden. Gemäss Mehrheit können alle Firmen, nicht nur die Inhaber der Zulassung des Originalpräparates, einen zusätzlichen innovationsbezogenen Unterlagenschutz beantragen. Diese zusätzliche Schutzdauer von zehn Jahren macht Sinn.
Bei Artikel 11b Absatz 4 und bei Artikel 12a unterstützen wir die Minderheit. Unbestritten ist die Absicht, die Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten zu fördern. Dazu braucht es aber keine Exklusivität, im Gegenteil: Die Exklusivität bricht den Anreiz zu forschen, weil mit der Exklusivität die Zulassungshürde für weitere Marktteilnehmer schnell erhöht wird. Auf einen Schlag wird es schwieriger, andere Präparate zuzulassen, weil man zusätzlich belegen muss, dass man eine bessere Wirkung erzielt.
Bei Artikel 27 Absätze 2 und 4 unterstützen wir die Mehrheit. Die Situation im Versandhandel sehen wir nicht so positiv, wie sie von Kollega Bortoluzzi umschrieben worden ist. Es gibt Handlungsbedarf. Aber es ist auch nicht so schwierig, wie es Kollegin Gilli umschrieben hat. Auch Gehbehinderte können Rezepte in der Versandhandelsapotheke einreichen, sei es per Post oder auf elektronischem Wege. Deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.
Betreffend Artikel 26 wird Ihnen meine Kollegin unsere Haltung noch erläutern.