de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-05-07
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07
Wortprotokoll
Die Verlängerung der Dauer der ergänzenden Schutzzertifikate dient einem der Hauptziele dieser Gesetzesrevision, nämlich der Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Schweiz. Wir sind hier nicht schlecht aufgestellt. Aber gut zu sein reicht nicht, man muss manchmal auch besser werden.
Mit den ergänzenden Schutzzertifikaten ist es in der Europäischen Union, in den USA oder auch in weiteren Ländern möglich, auf Antrag die Dauer des Patentschutzes für Patente von betreffenden Erzeugnissen wie Arzneimitteln oder Pflanzenschutzmitteln, die zugelassen sind, nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien um maximal fünf Jahre zu verlängern oder zu ergänzen. Der Kerngedanke dahinter ist, dass die Dauer des Zulassungsverfahrens etwas kompensiert wird. Das Zulassungsverfahren kann unter Umständen Jahre dauern, und in dieser Zeit kann der Patentinhaber sein Patent wirtschaftlich gar nicht nutzen. Weil die pharmazeutische Forschung als besonders teuer und aufwendig gilt, soll das ergänzende Schutzzertifikat für diese "verlorene" Zeit zwischen der Patentanmeldung und dem Zeitpunkt der Zulassung, also der Möglichkeit, das Produkt auf den Markt zu bringen, einen Ausgleich liefern. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission ist das richtig und soll so vollzogen werden. Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bzw. 12 zu 9 Stimmen den Anträgen zugestimmt, die Ihnen jetzt als Anträge der Mehrheit vorliegen.
Die Minderheit Heim will lediglich die Präzisierung der heutigen Schutzzertifikatregelung gemäss Bundesrat, nicht aber deren Ausbau. Das würde den Forschungsplatz Schweiz gegenüber der ausländischen Konkurrenz zurückwerfen und schwächen, weshalb ich Sie bitte, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.