Frehner Sebastian · Nationalrat · 2014-05-07
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07
Wortprotokoll
Wie schon gehört, geht es hier in Block 6 um die Änderung bisherigen Rechts. Strittig sind noch zwei Bestimmungen des Patentgesetzes; es tut mir leid, es wird noch einmal etwas kompliziert, aber bald sind Sie erlöst.
Zum einen betrifft dies Artikel 140n Absatz 1 des Patentgesetzes: Hier geht es, wie gehört, um die sogenannten ergänzenden Schutzzertifikate. Das ergänzende Schutzzertifikat, kurz ESZ, ist ein Kompensationsinstrument dafür, dass das Marktzulassungsverfahren die effektive Patentschutzzeit über Gebühr verkürzen kann. Die Anbindung des Belohnungsinstruments für Kinderarzneimittel, in diesem Fall sechs Monate Schutzdauer, an das ESZ hat heute in der Geschäftsrealität unsinnige Folgen. War das Marktzulassungsverfahren kürzer als fünf Jahre, erhält der Patentinhaber kein ESZ und wird damit für die Durchführung von Studien gemäss einem pädiatrischen Prüfkonzept nicht belohnt. Erhält der Patentinhaber wie in der EU, und dies möchte der Bundesrat unter dem Titel Harmonisierung auch in der Schweiz realisieren, ein ESZ mit negativer Laufzeit für den Fall, dass eben das Marktzulassungsverfahren weniger als fünf Jahre dauerte, dann wird die sechsmonatige Schutzdauer für das pädiatrische Prüfkonzept um die negative Laufzeit des ESZ verkürzt. Das bedeutet, dass ein Patentinhaber, dessen Marktzulassungsverfahren vier Jahre und neun Monate dauerte, ein ESZ von minus drei Monaten erhält; die sechsmonatige Schutzdauer wird in diesem Fall um drei Monate gekürzt. Es ist offensichtlich, dass dies ein Konstruktionsfehler ist. Richtig und fair ist es, die Schutzdauer erteilter Zertifikate um sechs Monate zu verlängern oder im Fall, dass kein Zertifikat vorliegt, ein Zertifikat für sechs Monate auszustellen. Die Minderheit Heim will diesen Konstruktionsfehler nicht beheben und beim Entwurf des Bundesrates bleiben.
Zum andern noch kurz zum Antrag der Minderheit Heim zu Artikel 140o Absatz 1 des Patentgesetzes: Es macht Sinn, die entsprechende Regelung der EU zu übernehmen. Wir von der SVP sind ja nicht übermässig EU-gläubig, doch hier macht eine Übernahme wirklich Sinn. Eine Bestimmung, wonach spätestens sechs Monate nach der ersten EU/EWR-Zulassung ein sechsmonatiges Schutzzertifikat in der Schweiz zu beantragen ist, wird es in den meisten Fällen schwermachen, ein Zertifikat zu erhalten. Das Kriterium "Übereinstimmung mit dem pädiatrischen Prüfkonzept" ist sodann bereits Gegenstand von Artikel 140n des Patentgesetzes; eine Wiederholung ist nicht notwendig. Die Minderheit Heim will auch hier am bundesrätlichen Entwurf festhalten.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.